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Kreis Düren (ots)

Die Fälle von Anlagebetrug (sog. Cybertrading-Fraud bzw. Boiler-Room-Scam) haben in den letzten Monaten im Kreis Düren zugenommen. Die
Schäden der Opfer sind oft gewaltig und ruinös – teilweise geht es um
Eurobeträge im sechsstelligen Bereich.

Eine 64-Jährige aus Jülich wurde beispielsweise im September von einer
Chatbekanntschaft ermuntert, 260.000 Euro in eine Trade-Plattform zu
investieren. Als sie die Auszahlung von Einzahlungen und Gewinn im November
zurückforderte, wurde dies verweigert. Sie solle zunächst eine Steuer auf ein
digitales Konto überweisen, hieß es von den unbekannten Tätern. Erst zu diesem
Zeitpunkt wurde der Betrug für die 64-Jährige erkennbar und sie meldete sich bei
der Polizei.

Auch ein 44-Jähriger aus Nörvenich wurde Opfer eines Betrugs. Im Zeitraum von
Ende Juli bis Anfang Oktober verlor er insgesamt 100.000 Euro an ein
Unternehmen, auf welches er in sozialen Medien aufmerksam geworden war. Das
Unternehmen warb damit, Gewinne aus der Wirtschaftskrise möglich zu machen. Nach
einer ersten Zahlung von 249 Euro wurde ihm kurz darauf tatsächlich Geld
zurücküberwiesen. Dann bot man dem Mann aus Nörvenich an, noch mehr Gewinne zu
ermöglichen. Hierfür müsse man sich auf seinen Rechner schalten. Vermutlich
spähten die unbekannten Täter hierbei Daten aus – und überwiesen im Anschluss
unerlaubt Geld vom Konto des 44-Jährigen.

In Düren-Birkesdorf wurde zudem ein 67-Jähriger betrogen. Er hatte online
Kontakt zu einem kfunkMann, der angab, mit ihm gemeinsam in Kryptowährung
investieren zu wollen. Er zahlte insgesamt 200.000 Euro, bis er den Betrug
bemerkte und sich an die Polizei wandte.

Fälle wie diese nimmt die Polizei im Kreis Düren zum Anlass zu appellieren, vor
der Abwicklung einer Überweisung Internetseiten gründlich zu überprüfen.
Überprüfung des Unternehmenssitzes bzw. des Impressums: Wenn das Unternehmen
über kein vollständiges Impressum oder keinen Sitz in Deutschland verfügt,
sollte man bei der Registrierung besonders vorsichtig und aufmerksam sein.
Überprüfung des Zahlungsempfängers: Sollte es sich bei den Zahlungsempfängern um
ausländische Konten handeln, so ist Vorsicht geboten. Transaktionen ins Ausland
sind schwer wieder rückgängig zu machen. Überprüfung von Rezensionen zur
Plattform: Einfache Internetrecherchen in Suchmaschinen, Foren o. ä. bieten
einen guten Anhaltspunkt um sich einen ersten Eindruck über entsprechende
Internetseiten zu machen. Auch hier gilt, dass die Rezensionen nicht unbedingt
der Wahrheit entsprechen müssen. Vorab Kontakt zur Bank suchen: Bevor
Investitionen über das Internet getätigt werden, sollte zunächst Kontakt mit der
Hausbank aufgenommen werden, um sich umfassend über Möglichkeiten und Risiken
aufklären zu lassen.

Sobald der Verdacht gewonnen wird, Geschädigter einer Straftat geworden zu sein,
sollten die betroffenen Personen unverzüglich die Polizei verständigen und
Anzeige erstatten. Darüber hinaus sollte Kontakt zur Hausbank aufgenommen
werden, um bereits getätigte Zahlungen möglicherweise wieder rückgängig zu
machen. Auf Folgemeldungen (z. B. Mahnungsschreiben durch Anwaltskanzleien)
sollte nicht mehr reagiert werden.

Quelle:
Polizei Düren

By CUH