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Die Verwaltungsrichter setzen 2G-Regel im Einzelhandel in Saarland aus.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Zutrittsbeschränkung zu Einzelhandelsgeschäften nach der 2G-Regelung nach Eilanträgen mehrerer Elektrofachmärkte vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die Entscheidung bedeutet dass auch im Saarland bis auf Weiteres die 2G-Regelung im Einzelhandel generell nicht mehr anzuwenden sei. Das hatten Verwaltungsrichter aus Bayern und Niedersachsen bereits für ihre Bundesländer ähnlich gesehen und dort diese Regelung gekippt. Die Richter in NRW sahen das anders und sorgten mit ihrem Urteil dafür das 2G im Einzelhandel bleibt.

Quelle: T Online
Symbolbild Urteil
U. Heldens

By CUH