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Coronavirus im Kreis Heinsberg
Stand: 9. Juni

Heinsberg. Die aktuelle Corona-Statistik für den Kreis Heinsberg vom 9. Juni 2021 (Stand 9 Uhr): Seit dem 25. Februar 2020 gibt es 11.891 bestätigte Coronafälle im Kreis Heinsberg. Aktuell gelten 375 Personen als noch nicht genesen. Die Zahl der Verstorbenen liegt im Kreis Heinsberg bei 376. Das Landeszentrum Gesundheit (LZG) meldet eine 7-Tage-Inzidenz von 10,6 pro 100.000 Einwohner.

Die Verteilung auf die Städte und Gemeinden stellt sich folgendermaßen dar (Zahl der nachweislich an Covid-19 Erkrankten/Zahl der Genesenen/Zahl der Verstorbenen): Erkelenz (1827/1702/83), Gangelt (916/869/33), Geilenkirchen (1179/1115/18), Heinsberg (2052/1917/73), Hückelhoven (1930/1805/60), Selfkant (606/565/17), Übach-Palenberg (1139/1078/28), Waldfeucht (463/429/21), Wassenberg (714/673/16), Wegberg (1065/987/27).

Nach der Inzidenzstufenregelung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird auch das Land NRW mit Wirkung ab Freitag, dem 11. Juni, der Stufe 1 zugeordnet. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz landesdurchschnittlich an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 35 lag, sind nach dem morgigen Überbrückungstag ab Freitag demnach weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen innerhalb der Inzidenzstufe 1 gültig. Der Kreis Heinsberg hatte die Inzidenzstufe 1 bereits am vergangenen Sonntag, den 6. Juni, erreicht.
Die weiteren Lockerungen betreffen u. a. die Bereiche Kultur, Sportausübung und Gastronomie. Vereinzelt gelten neue Regelungen erst ab dem 1. September.
Eine Übersicht über die Maßnahmen in den jeweiligen Stufen stellt das Land NRW bzw. das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf seiner Homepage unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zur Verfügung.

Mit Blick auf die pandemiebedingten Einschränkungen des Leistungsumfangs der Kindertagesbetreuung hat sich der Kreis Heinsberg dazu entschlossen, die Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege für die Monate Mai und Juni 2021 nicht einzuziehen und bereits gezahlte Beiträge zu erstatten, um die Eltern weiter zu entlasten. Voraussetzung für dieses Vorgehen sind die Zustimmung des Kreistages des Kreises Heinsberg, die im Nachgang noch erfolgen muss, sowie eine Bezuschussung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 50 Prozent der Mindereinnahmen. Treten diese Voraussetzungen nachträglich ein, bleibt die Beitragsaussetzung für Mai und Juni bestehen. Andernfalls behält sich der Kreis vor, die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt einzufordern. Gleichermaßen wird bei den OGS-Beiträgen an kreiseigenen Schulen verfahren.

Unabhängig von einer Bezuschussung durch das Land NRW werden die für den Monat Februar 2021 gezahlten Beiträge für Kindertagesbetreuung und OGS erstattet, sofern der Kreistag dem zustimmt. Wer die Elternbeiträge für Kindertagesstätten oder Kindertagespflege seinerzeit überwiesen hatte, erhält in Kürze eine Rückzahlung.

Quelle
Kreis Heinsberg

By CUH