Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände haben nach intensiven Verhandlungen eine Vereinbarung zur Neuordnung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) beschlossen.
Das FlüAG regelt die Zuweisungen des Landes an die Städte und Gemeinden zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Vereinbart wurde eine Anhebung der Pauschalen, für künftige Geduldete werden Einmalpauschalen eingeführt. Zudem werden die Zahlungen für Bestandsgeduldete ausgeweitet.
„Ich begrüße die Vereinbarung zwischen Minister Dr. Joachim Stamp (FDP) und den kommunalen Spitzenverbänden. Dies ist ein wichtiges Signal für die Städte und Gemeinden und für die Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen. Dies zeigt, dass sich die NRW-Koalition von FDP und CDU für einen fairen Ausgleich mit den Kommunen einsetzt“, erklärt Stefan Lenzen, FDP- Landtagsabgeordneter für den Kreis Heinsberg sowie integrations- und flüchtlingspolitischer Sprecher seiner Fraktion.
Die FlüAG-Pauschale wird auf 10.500 Euro angehoben. Für künftige Geduldete erhalten die Städte und Gemeinden eine Einmalpauschale von 12.000 Euro, „das entspricht einer Verlängerung des Finanzierungszeitraums von drei auf etwa 14 Monate“. Für Bestandsgeduldete unterstützt das Land die Kommunen mit jeweils 175 Millionen Euro in 2021 und 2022. Für 2023 und 2024 sagt das Land jedoch bereits jetzt eine Unterstützung von jeweils 100 Millionen Euro zu.
„Das ist ein starkes Signal für die Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg. Eine nachhaltige finanzielle Entlastung, die gerade in der aktuellen Zeit unseren Kommunen hilft“, freut sich Stefan Lenzen MdL über die Einigung zwischen dem Land und den Kommunen.
Foto: Susanne Klömpges
Quelle: FDP-Fraktion NRW