Eschweiler/ Städteregion (ots)
Im Januar diesen Jahres wurden der Polizei
bislang zwei Fälle im Bereich Eschweiler bekannt, in denen „windige Gesellen“
älteren Hausbewohnern ihre handwerklichen Dienste anboten und dann zu
Wucherpreisen abrechneten. In einem Fall setzten die Täter mit einem
Geschädigten auf einem Schmierzettel einen vermeintlichen Vertrag auf, in dem
man zu einem erheblich überhöhten Preis Arbeiten an Haus und Dach vereinbarte.
In einem späteren Gespräch konnte der Geldbetrag zwar noch relativiert werden,
trotzdem wurde nach Abschluss der Arbeiten ein immer noch zu hoher Betrag
verlangt und dieser dann auch entrichtet. Eine Quittung oder Rechnung erhielt
der Geschädigte nicht. In einem anderen Fall nannten die Betrüger zunächst einen
sehr niedrigen Preis, ebenfalls für Arbeiten am Dach bzw. an der Fassade.
Nachdem sie dann ein paar Fallrohre am Haus ausgetauscht hatten, verlangten sie
plötzlich jedoch ein Vielfaches des zuvor ausgemachten Betrages. Trotz Einwand
des Geschädigten, entrichtete er schließlich einen Großteil des verlangten
Geldes. Ein ihm ausgehändigter Quittungsbeleg war nur unzureichend bzw. mit
falschem Namen ausgestellt worden. In beiden Fällen fuhren die Täter in einem
weißen Lieferwagen vor die Häuser, sprachen die Geschädigten an und gaben sich
als Handwerker aus. Ihre Gesprächsführung war hierbei renitent und äußerst
fordernd, teils in bedrohlicher Art und Weise drängten sie sich den Bewohnern
auf. Die Kriminalpolizei hat in beiden Fällen die Ermittlungen wegen Betruges
aufgenommen.
Die aktuellen Sachverhalte nimmt die Polizei Aachen zum Anlass und rät den
Bürgerinnen und Bürgern besondere Vorsicht walten zu lassen, wenn vermeintliche
Handwerker ihre Dienste auf diese Art und Weise anbieten:
„Gehen Sie nicht auf Haustürgeschäfte ein. Lassen Sie sich Namen und Ausweis
geben und notieren Sie diese, aber Vorsicht! Das Vorzeigen einer
Reisegewerbekarte ist noch kein Beweis für eine fachmännische und korrekte
Preisgestaltung. Bestehen Sie auf ordentliche, kostenlose und schriftliche
Kostenvoranschläge und Rechnungen mit Nennung der Firma und der SteuerID. Bei
Zweifeln informieren Sie sich bei der örtlichen Handwerkskammer oder der
Verbraucherzentrale.“
Quelle:
Polizei Aachen