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Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben.

Das Plenum stimmte am heutigen Donnerstagmorgen dem Antrag der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main für ein Ermittlungsverfahren zu. Der Hintergrund sind offenbar Ermittlungen wegen eines mutmaßlichen privaten Steuerbetruges.

Nun darf die Staatsanwaltschaft auch einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbefehl gegen Gauland durchsetzen.

Geht es um Anklagen und Durchsuchungen die Abgeordnete betreffen, muss die Staatsanwaltschaft zunächst die Aufhebung der Immunität beantragen – Ermittlungen gegen Abgeordnete dürfen jedoch auch ohne diese Aufhebung erfolgen.

Der Antrag zur Aufhebung der Immunität geht an einen speziellen Bundestagsausschuss dessen Empfehlung die übrigen Mitglieder des Bundestages in aller Regel auch befolgen. Der größte Teil der AfD Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung, die fünf anderen Fraktionen stimmten für die Aufhebung der Immunität.

Die Ermittlungen gegen Gauland laufen bereits seit März 2019. Der Fraktionssprecher der AfD – Christian Lüth erklärte das es sich lediglich um einen Fehler in der Steuererklärung – und um einen reinen Verwaltungsakt handele ….

Bericht:  CUH

By CUH