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Erkelenz

Wie andere Kommunen ist die Stadt Erkelenz dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem Verkehrslärm und Maßnahmen zur Minderung dargestellt werden. Bis zum 26. Februar kann sich die Erkelenzer Bürgerschaft beteiligen.

Untersucht werden Bundes- und Landstraßen oder sonstige Straßen, die jedes Jahr von mehr als drei Millionen Fahrzeugen genutzt werden. Im Erkelenzer Stadtgebiet sind folgende Straßen betroffen: A 46 innerhalb des Stadtgebiets, B 57 innerhalb des Stadtgebiets, L 19 Lauerstraße von Stadtgrenze Wassenberg bis L 364 Straße In Gerderhahn, L 19 von L 202 Straße Hoven bis Lindches Weg (K 9), L 19 Venloer Straße – Roermonder Straße von B 57 bis Krefelder Straße, L 19 Krefelder Straße von Roermonder Straße bis Goswinstraße, L 19 Goswinstraße von Krefelder Straße bis Kölner Straße, L 19 Kölner Straße von Goswinstraße bis Katzemer Straße (Ortseingang Kückhoven) sowie L 354 Alfred-Wirth-Straße von Kölner Straße bis Anschlussstelle Erkelenz Ost (A 46).

An der Erstellung des Lärmaktionsplans wird die Erkelenzer Bürgerschaft beteiligt. Vom 22. Januar bis zum 26. Februar können Stellungnahmen zum aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans eingereicht werden.
Der Lärmaktionsplan kann im Internet unter https://www.o-sp.de/erkelenz/beteiligung eingesehen werden. Stellungnahmen können digital über das Portal abgegeben werden. Außerdem liegt der aktuelle Entwurf im Planungsamt der Stadt Erkelenz zur Einsicht aus und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden. Am 20. Februar findet von 16 bis 18 Uhr eine Bürgersprechstunde zur Lärmaktionsplanung in der Stadtverwaltung (Zimmer 317) statt.
Nach der Beteiligung werden die Stellungnahmen ausgewertet. Die Auswertung fließt in die weitere Bearbeitung des Entwurfs ein. Im Anschluss erfolgt eine zweite Beteiligung, bei der der fertiggestellte Entwurf offengelegt wird.

Mit dem Lärmaktionsplan wird das Ziel verfolgt, Lärmbelastungen durch Umgebungslärm zu vermindern und vorzubeugen. Gleichzeitig sollen ruhige Gebiete gegen eine Zunahme von Lärm geschützt werden. Nach Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Rat der Stadt Erkelenz sind die Stadtverwaltung und weitere Behörden dazu verpflichtet, die Inhalte und Aussagen bei zukünftigen Entscheidungen zu berücksichtigen. Weitere Verpflichtungen ergeben sich nicht.
Die Erstellung von Lärmaktionsplänen ist im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt und basiert auf europäischen Richtlinien. Der Lärmaktionsplan muss alle fünf Jahre aktualisiert werden, er wird zum vierten Mal fortgeschrieben.

Für den Schienenlärm ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. Dieses stellt in einem separaten Verfahren einen Lärmaktionsplan auf. Weitere Informationen gibt es unter www.eba.bund.de.

Quelle:
Stadt Erkelenz

By CUH