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Wer möchte sich vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 für das Schöffenamt engagieren? Die Stadt Erkelenz sucht Bewerber*innen, die das Ehrenamt übernehmen und an strafrechtlichen Verhandlungen vor dem Amts- oder Landgericht mitwirken wollen. Die Vorbereitung für die Wahl der Schöff*innen und Jugendschöff*innen läuft jetzt an.

Aufgabe für die künftigen Schöff*innen und Jugendschöff*innen ist der Einsatz in strafrechtlichen Verhandlungen vor dem Amts- oder Landgericht. Sie sollten bereit sein, etwa zehn bis zwölf Hauptverhandlungstage im Jahr zu übernehmen. Bewerber*innen müssen in Erkelenz wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und maximal 69 Jahre alt sein. Bei Interesse am Jugendschöffenamt sollte erzieherische Befähigung oder Erfahrung in der Jugenderziehung vorhanden sein.

Bewerbungen können bis zum 31. März eingereicht werden, Bewerbungsformulare sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden. Die Bewerbung und eventuelle Rückfragen nehmen folgende Personen gerne entgegen:

• Bei Interesse am Schöffenamt:
Katrin Dahmen vom Rechts- und Ordnungsamt
(Tel.: 02431/85224, E-Mail: katrin.dahmen@erkelenz.de)

• Bei Interesse am Jugendschöffenamt:
Michael Wirtz vom Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
(Tel.: 02431/85228, E-Mail: michael.wirtz@erkelenz.de)

Quelle:
Stadt Erkelenz

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