Heinsberg
Die Stadt Heinsberg weist daraufhin, dass aufgrund eines Brandereignisses in einem Gebäude an der Erzbischof-Philipp-Str. ein Einsturz dieses Gebäudes derzeit nicht ausgeschlossen werden kann.
Aufgrund dessen ist bis zur Einleitung weiterer Sicherrungsmaßnahmen eine einseitige Sperrung der Ostpromenade zwischen der Einmündung der Schafhausener Str. und der Einmündung der Erzbischof-Philipp-Str. in Fahrtrichtung Erzbischof-Philipp-Str.
erforderlich.
Quelle:
Stadt Heinsberg