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Heinsberg

Seit etwa zwei Wochen steigen die Infektionszahlen im Kreisgebiet sprunghaft an. Die Infektionen ziehen sich durch alle Altersgruppen von 0-60 Jahren, jenseits der 60 gibt es nur wenige Neu-Infektionen. Größere Ausbruchsgeschehen an bestimmten Orten sind bislang nicht feststellbar. Wie auch das RKI festgestellt hat, befinden wir uns bereits in der 4. Welle. Es zeigt sich immer mehr, dass die vorherrschende Delta-Variante deutlich ansteckender ist als die bisherigen Virusvarianten.

Durch die vermehrten Lockerungen, die die Coronaschutzverordnung ermöglicht, hat die Zahl der Kontaktpersonen pro positivem Fall ebenfalls sprunghaft zugenommen, wodurch die Kontaktnachverfolgung immer aufwändiger wird. Den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes ist es daher nicht mehr möglich, eine umfassende Kontaktpersonenermittlung und -beratung sowie individuelle Isolierungsanordnungen für weitläufige Kontaktpersonen und Freizeitkontakte durchzuführen. Es erfolgt eine Konzentration ausschließlich auf die Haushaltsangehörigen und enge Kontakte am Arbeitsplatz.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass positiv getestete Personen nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung gehalten sind, unverzüglich alle Personen zu unterrichten, zu denen in den letzten vier Tagen vor der Durchführung des Tests oder seit Durchführung des Tests ein enger persönlicher Kontakt bestand. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde. Kontaktpersonen sollen sich aufmerksam selber beobachten, bei Krankheitssymptomen (Fließschnupfen oder sonstige Erkältungssymptome) den Hausarzt und das Gesundheitsamt kontaktieren und insbesondere soziale Kontakte möglichst gering halten, um einer Weiterverbreitung des Virus vorzubeugen.

Kontaktpersonen, die vollständig geimpft oder genesen sind, sind grundsätzlich von der Quarantänepflicht ausgenommen, solange bei Ihnen keine Krankheitssymptome auftreten.

Quelle:
Pressestelle des Kreises Heinsberg ·

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