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Brüggen: (ots)

Gerne veröffentlichen wir das in diesen Tagen ergangene Urteil
des Amtsgerichts Nettetal gegen einen 25-jährigen Deutschen aus Brüggen. Der
Mann war im Sommer 2020 einer Zivilstreife der Kriminalwache in Bracht
aufgefallen, weil er mit (laut-)starken Beschleunigungsaktionen und deutlich
überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Pkw im Ortskern Bracht unterwegs war.
Dabei beschleunigte er streckenweise sein Fahrzeug bei erlaubten 50 km/h auf
100-130 km/h. Erst auf der B 221 konnte die rücksichtlose und
verkehrsgefährdende Fahrt des jungen Mannes gestoppt werden.

Die Einsatzkräfte zeigten den Autofahrer wegen des Verdachts an, ein verbotenes
Kraftfahrzeugrennen veranstaltet zu haben. Der § 315 d Strafgesetzbuch droht
demjenigen eine Bestrafung von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
an, der „sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und
grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche
Geschwindigkeit zu erreichen“. Dies sah das Amtsgericht Nettetal als erwiesen an
und verurteilte den Autofahrer zu 60 Tagessätze von 35EUR sowie zu 8 Monaten
Führerscheinentzug.

Da die Fahrerlaubnis bereits seit 2 Monaten vorläufig
entzogen ist, darf der Brüggener erst in sechs Monaten einen Antrag auf
Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Dann wird zu prüfen sein, ob er wieder
eine Fahrerlaubnis bekommt. Der Raser hatte nämlich bereits sechs Punkte auf
seinem Konto in Flensburg angehäuft, bevor er mit dieser Tat im Sommer
aufgefallen ist, die seinem Kontostand weitere zwei Punkte hinzufügt.

Wir
hoffen, mit dieser Veröffentlichung deutlich zu machen, dass „Rasen“ kein
Kavaliersdelikt ist und dass man auch dann eine Strafe wegen Veranstaltens eines
Rennens bekommen kann, wenn man keinen Renngegner hat. Es handelt sich um einen
Straftatbestand. Eine Verurteilung kann durchaus auch Aufnahme in ein
polizeiliches Führungszeugnis finden und wird eine mögliche Lehrstellen- und
Arbeitssuche dann nicht erleichtern.

Kreispolizeibehörde Viersen

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