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In den vergangenen Tage konnte man es immer wieder sehen. Nebel überzog die Straßen und dennoch kamen etliche Fahrzeuge aus den teilweise dichten Nebelschwaden – ohne eingeschaltete Fahrzeugbeleuchtung heraus.

Oftmals liegt das an der modernen Fahrzeugtechnik. Die Sensoren, die für die Lichtautomatik zuständig sind, erkennen wenn es dunkel oder auch hell wird. Entsprechend schalten diese Sensoren die Scheinwerfer ein oder auch aus.

Praktisch ist das beispielsweise bei dem Durchfahren von Tunneln oder wenn auf Fahrten die Dämmerung einsetzt. Der Fahrer braucht sich hier um nichts zu kümmern, das Fahrzeug regelt die Beleuchtung selbstständig.

Diesem Umstand ist es zu verdanken das die Fahrer moderner Fahrzeuge oftmals nicht weiter über die Beleuchtungsfrage nachdenken. Das kann zum Verhängnis werden. Zum Beispiel bei Nebel.

Trotz aller Technik sind die Fahrzeugführer noch in der Pflicht für die korrekte Beleuchtung zu sorgen. Sollte aufgrund nicht eingeschalteter Beleuchtung ein Unfall geschehen so kann man auch dem Fahrer von unbeleuchteten Fahrzeugen eine Teilschuld oder auch die Gesamtschuld zur Last legen. Tagesfahrlicht gilt hier übrigens nicht als vollwertige Fahrzeugbeleuchtung.

Aus diesem Grunde sollte man, auch schon um sich und die eigene Familie zu schützen, die Fahrzeugbeleuchtung bei Bedarf, wie beispielsweise im Nebel,  über die manuelle Beleuchtungskontrolle bedienen.

Hierzu noch der Hinweis: Nebelscheinwerfer dürfen nicht nur bei Nebel genutzt werden. Auch bei schlechtem Wetter, Regen und Hagel dürfen Nebelscheinwerfer genutzt werden – inner- wie auch außerorts …. Bei Nebelrückleuchten sieht das anders aus. Die Verwendung sollte ausschließlich ausserhalb geschlossener Ortschaften, bei Sichtweiten von unter 50 Metern erfolgen. (Der Hintermann wird´s dankend annehmen)

 

Foto / Bericht:
Uwe Heldens

By CUH