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Die Stadt Wegberg muss, wie viele Kommunen in NRW, auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern im Rahmen der Kalkulation unter anderem von Abwassergebühren reagieren und die Gebührenkalkulation aktualisieren.

Mit Urteil vom 17.05.2022 hat das Gericht die seit dem Jahr 1994 geltende, ständige Rechtsprechung aufgegeben und geändert. Unzulässig ist dabei die kalkulatorische Abschreibung von langlebigen Anlagegütern auf Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwertes und zugleich zusätzlich der Ansatz eines kalkulatorischen Nominalzinssatzes, da so ein doppelter Inflationsausgleich erfolgt. In der aktuellen Abwassergebührenkalkulation der Stadt Wegberg, welche der Rat am 07.12.2021 einstimmig beschlossen hat, liegt der kalkulatorische Zinssatz zurzeit bei 5,242 %. Die Verwaltung wird in den nächsten Wochen eine Neukalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2022 vornehmen und prüfen, welche Auswirkungen das Urteil evtl. auch für vergangene Zeiträume hat.

In der Annahme eines kalkulatorischen Zinnsatzes von 0,73% führt dies bei einer Neukalkulation der Abwassergebühren zu einem jährlichen Defizit für den allgemeinen Haushalt der Stadt von ca. 700.000 Euro. Die Verwaltung wird dem Rat für die Ratssitzung am 21. Juni 2022 vorschlagen, die Auswirkungen des OVG Urteils durch eine Anpassung der Grundsteuer B von 550 Prozentpunkten auf 620 Prozentpunkte ab dem 01.01.2022 aufzufangen. Eine andere Finanzierung des Einnahmeausfalls sieht die Verwaltung nicht, da sich die Stadt im Haushaltssicherungskonzept befindet und die fehlenden Gebührenerträge nicht aus den allgemeinen Deckungsmitteln aufgefangen werden können.
„Leider gibt es keine andere Möglichkeit, als das Defizit durch eine Erhöhung der Grundsteuer aufzufangen. Wir werden deswegen dem Rat diesen Vorschlag machen müssen, wodurch es zu einer Umverteilung von den aufwandsbezogenen Gebühren zu allgemeinen Steuern kommt. Insgesamt fangen wir nur den Mehrbedarf durch die Gebührenanpassung auf, so dass es für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu einer Mehrbelastung kommen wird“, erklärt Bürgermeister Michael Stock.

Infolge der vorgesehenen Grundsteuererhöhung sind die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2022 neu zu versenden. Für die Bürgerinnen und Bürger wird die veränderte Veranlagung der Grundsteuer zu den Fälligkeiten am 15.08. und 15.11 durch eine Anpassung der Vorausleistungen sichtbar.
Ferner wird es zu Verzögerungen beim Versand der Schmutzwasserbescheide, welche turnusmäßig erst im Juli erlassen werden, kommen, bis eine neue Gebührensatzung vom Rat beschlossen wird und die weitere Auswertung der Entscheidungsgründe erfolgt ist. Die bereits im April erlassenen und nicht angegriffenen Abwasserbescheide sind mittlerweile bestandskräftig.

 

Quelle: Stadt Wegberg

By CUH