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Zur Zeit wird viel und zu Recht über zusätzliche finanzielle Belastungen der Bürge-rinnen und Bürger diskutiert. Die NRW Koalition wird daher vorhandene Möglichkeiten für Entlastungen nutzen.

Zum 1. Januar 2020 hat die Nordrhein-Westfalen-Koalition das bis dato 51 Jahre alte Kommunalabgabengesetz in entscheidender Art und Weise zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit Straßenausbaubeiträgen geändert: Neben einer frühzeitigen und verbindlichen Informationspflicht der Städte und Gemeinden über geplante Straßenausbaumaßnahmen oder Straßenunterhaltungsmaßnahmen gegenüber der jeweiligen Anwohnerschaft wurde ein voraussetzungsloser Ratenzahlungsanspruch, eine deutliche Absenkung des Zinssatzes im Falle von Stundungen, Härtefallregelungen sowie Regelungen für Entlastungen bei bestimmten Grundstücken geschaffen.
Entgegen den, insbesondere von der SPD geäußerten Erwartungen, waren die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel mehr aus ausreichend: Nach rund anderthalb Jahren Laufzeit des landeseigenen Förderprogramms zur Entlastung von Beitragspflichtigen zeigt sich, dass entgegen der Annahme vieler die Anzahl von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen in den nordrhein-westfälischen Kommunen nicht so hoch ist. Mit einem Mittelabfluss von 11 Mio. Euro nach 1 1/2 Jahren Laufzeit hat sich somit ein weiterer Spielraum ergeben, den wir nutzen wollen.

Daher werden CDU und FDP in der kommenden Plenarsitzung einen gemeinsamen Antrag einbringen und beschließen, die Beitragszahlungen, auch für bereits bewilligte Anträge, vollständig zu übernehmen und so zu einer 100-Prozent-Entlastung der Anlieger zu kommen.
Einzige Voraussetzung für die zukünftige Förderung: ein zum 1. Januar 2022 be-stehendes Straßen- und Wegekonzept – dies war auch bisher Voraussetzung für eine Förderung.
Aber auch den Anliegern in Kommunen, die noch nicht über ein solches Konzept verfügen, geben wir Planungssicherheit. Wir werden so rasch als möglich, spätestens bis zum 30. Juni, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Konzept erarbeiten, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land zukünftig entfallen kann.

Quelle:
Büro Bernd Krückel

By CUH