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Mannheim / Baden-Württemberg

Auch die Justiz in Baden-Württemberg hat nun die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt und die harten Beschränkungen für das Einkaufen aufgehoben. Diesen Schritte hatte vor rund einer Woche bereits das Bayrische Verwaltungsgericht getan.

Bereits an Heiligabend hatten die Verwaltungsrichter in Lüneburg diese Regel für Niedersachsen aufgehoben. Dem folgten Anfang des Jahres aus die Richter im Saarland.

In diesen Bundesländern gilt nun wieder die 3G Regel – nach dieser dann auch ungeimpfte Bürger mit einem Test die Geschäfte des Einzelhandel betreten dürfen. Wie die Richter in Mannheim gestern mitteilten sei das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung voraussichtlich rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht Münster in Nordrhein Westfalen sah das im Dezember 2021 nach einem Eilantrag der Firma Woolworth jedoch anders und sah keinen Verstoß gegen einen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ungeimpfte Bürger in NRW müssen weiter „draußen bleiben“.

Man darf gespannt sein welche Verwaltungsgerichte nun weiter diese 2G Regel kippen.

Foto / Bericht:
Uwe Heldens / westreporter

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