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Wegberg

Die Situation stellt die Menschen in Wegberg vor eine große Herausforderung. Die Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung sehen eine Reihe drastischer Maßnahmen vor.

Neben einer Allgemeinverfügung, die morgen im Wesentlichen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen regeln wird, hat die Stadtverwaltung eine Reihe von Bescheiden erlassen, die die Schließung und Einschränkungen umfasst. Dadurch wird das öffentliche Leben fast vollständig zum Erliegen kommen.

Die Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln ist gesichert. Gaststätten und Restaurants werden nur noch bis 15.00 Uhr öffnen können. Freizeiteinrichtungen, Vereinsaktivitäten sowie weitere nicht zwingend notwendige Einrichtungen müssen leider schließen. Dies gilt auch für Spielplätze und alle anderen öffentlichen Einrichtungen.

Ausdrücklich nicht betroffen sind aktuell die Einzelhändler. Hier sieht der Erlass mit seinen Ergänzungen vor, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zum geregelten Zutritt und zur Vermeidung von Warteschlangen einzuhalten sind.

„Die Lage ist ernst. Unsere Versorgung ist gesichert und deshalb bitte ich Sie, halten Sie sich an die Anweisungen und bleiben Sie bitte zu Hause, um die Ausbreitung zu verlangsamen. Wir dürfen nicht riskieren, dass unsere Krankenhäuser nicht mehr in der Lage sind, uns zu versorgen, weil zu viele Menschen gleichzeitig mit dem Virus infiziert sind“, sagt Bürgermeister Michael Stock.

Der Erlass regelt u.a. die Schließung von
• Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Museen und ähnliche Einrichtungen ab sofort
• Alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen ab dem 18.03.2020
• Alle Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen ab sofort
• Spiel- und Bolzplätze ab dem 18.03.2020
• Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab sofort
• Reisebusreisen ab dem 18.03.2020
• Jeglicher Sportbetrieb auf in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab sofort
• Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen ab sofort
• Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen ab sofort.

Zu beschränken ist der Zugang unter strengen Auflagen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich bei
• Mensen, Restaurants und Speisegaststätten (Öffnung frühestens ab 6 Uhr und Schließung spätestens um 15 Uhr sowie die Erfassung der Kontaktdaten, die Reduzierung der Besucherzahlen auf die Hälfte der verfügbaren Plätze, jedoch maximal bis 25 Personen; den Mindestabstand von 2 Metern zwischen Tischen sowie den Aushang der Hygienevorschriften); Mit Ausnahme der Öffnungszeiten gilt dies auch für Hotels bei der Bewirtung von Übernachtungsgästen.
• Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes (z.B. der örtliche Einzelhandel ohne Lebensmittelangebot) haben die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.
• Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Verboten sind
• Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken
• Veranstaltungen, mit Ausnahme von Veranstaltungen u.a. zur Daseinsvorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte).

Quelle: Stadt Wegberg

By CUH