Foto: Tobias Koch
Social Media

Auf die schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Wilfried Oellers als Berichterstatter für Betreuungsrecht hat die Bundesregierung zugesagt, die Evaluierung der Betreuervergütung in diesem Jahr abzuschließen und die Ergebnisse spätestens Ende Dezember zu veröffentlichen.
Dabei werde nicht nur die Vergütung von Betreuerinnen und Betreuern, Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuern, sondern auch wie von der Union mehrfach gefordert die Vergütung von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern überprüft.

Darauf aufbauend werde die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf arbeiten, um noch in dieser Legislaturperiode eine Reform des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz verabschieden zu können. Es solle damit eine angemessene sowie möglichst nachhaltige Vergütung über die Laufzeit der Betreuerinflationsausgleichs-Sonderzahlung hinaus sichergestellt werden.
Dazu erklären der rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und den Berichterstatter für das Betreuungsrecht, Wilfried Oellers:
Günter Krings: „Wir begrüßen diese Zusage. Nachdem die Bundesregierung die Chance vertan hat, auf unseren Antrag hin, die Vergütung von Betreuerinnen und Betreuern im Dezember letzten Jahres bereits angemessen anzupassen, will sie dieses Versäumnis kurz vor der Bundestagswahl nachholen. Wenn die Bundesregierung diesmal Wort hält, hat sich unser Einsatz gelohnt“
Wilfried Oellers: „Die Zusage der Bundesregierung ist grundsätzlich eine gute Nachricht für alle, die im Betreuungswesen gute und wichtige Arbeit leisten sowie für alle Menschen, die auf qualitativ hochwertige Betreuung angewiesen sind.

Maßstab für die Höhe der angemessenen Vergütung müssen aber diesmal die tatsächlichen Kostentwicklungen und die Empfehlungen der Sachverständigen sein und nicht wie beim letzten Mal das hohe Klagelied der Landesjustizminister“.

Quelle:
Büro Wilfried Oellers / CDU / MdB
.

By CUH