Düren (ots)
ACHTUNG: Kein Alkohol. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für
Autofahrer.
Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden,
müssen sie auf die Fahrbahn – der Gehweg ist tabu.
Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden.
Wie beim Autofahren heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Smartphone!
Quelle:
Polizei Düren