Heinsberg
Mit den weiter steigenden Infektionszahlen häufen sich aktuell im Gesundheitsamt die Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die nach dem Vorgehen bei einem positiven Test fragen. Das weitere Vorgehen ist klar durch die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW geregelt. Die Kreisverwaltung bittet darum, die geltenden Regelungen zu beachten und von Anrufen im Gesundheitsamt abzusehen und nicht die Leitungen zu blockieren.
Positiver Testnachweis
Personen mit einem positiven Schnell- oder Selbsttest müssen mit einem PCR-Abstrichtest nachgetestet werden und sollen sich, bis zum Vorliegen einer negativen PCR, so gut wie möglich von anderen absondern. PCR-Tests können online über das Portal „Doctolib“ auf der Homepage des Kreises unter dem Stichwort „Quarantäne“ gebucht werden. Weiterhin werden die Testungen von den Hausärzten angeboten oder im „Drive-in Testzentrum“ in Hückelhoven (8 bis 12 Uhr, Am Landabsatz). Haushaltsangehörige sollten soziale Kontakte vermeiden und unter erhöhtem Schutz arbeiten (bspw. mit FFP2-Maske), bis das PCR-Ergebnis vorliegt. Bei einem positiven Befund folgen weitere Instruktionen durch das Gesundheitsamt.
Quarantäne
Ist die PCR positiv, müssen sie sofort zu Hause bleiben und auf Besuche verzichten. Es ist eine häusliche Quarantäne (14 Tage) einzuhalten. Bei Fortbestehen von Symptomen wird die Quarantäne ggfs. verlängert. Vollständig immunisierte Personen können, wenn sie durchgehend symptomfrei sind und waren, die Quarantäne verlassen, wenn ein frühestens am 5. Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist. Ein positiver PCR-Testnachweis gilt bereits als Quarantänebescheinigung. Gibt es eine positiv getestete Person innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft, so müssen die übrigen Mitglieder ebenfalls in Quarantäne, es sei denn, sie sind geimpft, genesen und beschwerdefrei oder erhalten nach einem PCR-Test ein negatives Ergebnis.
Anruf aus dem Gesundheitsamt
Um den Umgang mit den jeweiligen Kontaktpersonen zu klären, wird sich das Gesundheitsamt eigenständig mit den positiv getesteten Personen in Verbindung setzen. Hier bittet das Gesundheitsamt ausdrücklich um Geduld. Aufgrund der hohen Infektionszahlen kann es bei der Kontaktaufnahme derzeit durchaus etwas dauern.
Maskenpflicht in Schulen
Ein weiteres Thema beschäftigt derzeit den Krisenstab des Kreises Heinsberg. Nachdem die Verwaltung den Schulen empfohlen hatte, an der Maskenpflicht im Unterricht festzuhalten, wird nun auch der Krisenstab an die zuständigen Ministerien appellieren, die Maskenpflicht an Schulen für alle Jahrgänge, für das Lehrpersonal sowie auch für das Personal in Kindertagesstätten wieder einzuführen. Das Gesundheitsamt stellt, seit dem Wegfall der Maskenpflicht fest, dass sich viele Kinder in den Klassen untereinander anstecken. Die Infektionszahlen sind deutlich höher als zuvor. „Hinzu kommt“, so Leiterin des Gesundheitsamtes Heidrun Schößler, „dass durch den Wegfall der Masken bei Infektionen in den Klassen, wieder viel mehr Kinder als Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt werden müssen. Das gefährdet auf Dauer den Schulbetrieb sowie das Arbeitsleben der Eltern.“ Sollte es nicht zu einer Wiederaufnahme der Maskenpflicht kommen, so fordert der Krisenstab des Kreises Heinsberg, zusätzliche Mittel zur Testung für die Schulen zur Verfügung zu stellen.
Schutz vor Infektion
Heidrun Schößler rät dringend dazu, die Zahl der Sozialkontakte einzuschränken, um weitere Infektionen zu vermeiden, denn: „Auch Geimpfte können sich anstecken, selbst erkranken und die Infektion auf andere übertragen. Dennoch“, so Schößler, „ist die Impfung eines der wirksamsten Instrumente, die wir derzeit haben.“ Daher rät das Gesundheitsamt allen Personen, die bereits geimpft sind, zu einer Auffrischungsimpfung nach etwa sechs Monaten.
Quelle:
Kreis Heinsberg