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Aachen/Heinsberg

Der für Heinsberg aufsehenerrgende Prozess um eine mutmaßliche Sexualstraftat in Heinsberg hat wie berichtet eine überraschende Wendung genommen.
Gegen einen der fünf Beschuldigten – einen 17-jährigen Iraker – ist das Verfahren eingestellt worden.
Ausschlaggebend waren widersprüchliche Aussagen des mutmaßlichen Opfers sowie rechtliche Besonderheiten des Jugendstrafrechts.

Der Fall hatte im vergangenen Oktober deutschlandweit Schlagzeilen ausgelöst. Fünf junge Männer, vier Syrer und ein Iraker, standen im Verdacht, eine 17‑jährige Frau aus Aserbaidschan missbraucht zu haben. Berichtet wurde von einer Gruppenvergewaltigung; die Polizei setzte ein SEK ein um den Verdächtigen habhaft zu werden, mehrere Beschuldigte kamen in Untersuchungshaft.

Mit Beginn des Verfahrens änderte sich die Lage. Vier Angeklagte legten Geständnisse ab und entschuldigten sich bei der jungen Frau. Die Öffentlichkeit wurde zum Schutz der teilweise minderjährigen Betroffenen ausgeschlossen. Nach bisherigen Ermittlungen soll die Gruppe die 17‑Jährige unter einem Vorwand aus dem Umfeld ihres Ex‑Freundes abgeholt und in eine Wohnung an der Anton‑Lövenich‑Straße gebracht haben. Dort sollen Aufnahmen entstanden sein, die später weitergegeben wurden.

Im Verlauf der Beweisaufnahme geriet die zentrale Vergewaltigungsbehauptung ins Wanken. Das 17jährige Opfer widersprach sich nach Gerichtsangaben in wichtigen Punkten. Für die noch inhaftierten Beschuldigten wurden daraufhin Haftbefehle aufgehoben; sie widerriefen ihre Geständnisse teilweise. Die Richterbank sah bei dem 17‑Jährigen keinen dringenden Tatverdacht mehr, der die weitere Untersuchungshaft gerechtfertigt hätte.

Bei dem Jugendlichen griff zudem das Jugendgerichtsgesetz. Weil er zur Tatzeit minderjährig war und an weiteren Maßnahmen teilnahm entschied das Gericht, das Verfahren gegen ihn nicht weiter zu betreiben. Ein öffentliches Urteil erging daher nicht.

Unabhängig davon bleibt der Vorwurf der Verbreitung pornografischer Dateien bestehen. Während die schwerste Anklage – die Vergewaltigung – nach derzeitigem Stand nicht haltbar erscheint, prüfen die Behörden weiterhin mögliche Straftaten im Zusammenhang mit der Erstellung und Weitergabe der Aufnahmen.

Welche Folgen die Entscheidung für die Verfahren der übrigen Beschuldigten hat, ist noch offen. Juristisch gilt: Die Einstellung in einem Einzelfall bedeutet keinen Automatismus für die anderen.
Beobachter rechnen jedoch damit, dass die Gerichte die Beweislage in allen Komplexen erneut eng prüfen werden. Sollte es zu einer möglichen Urteilsverkündung kommen, könnte die Öffentlichkeit wieder zugelassen werden.

Wir berichten weiter …

By CUH