Im Bild: Die Unfallstelle zwischen Gerderath und Kleingladbach
Mönchengladbach
Nach einem tödlichen Unfall und einer feigen Flucht muss ein 34-jähriger Autofahrer aus Wassenberg für vier Jahre ins Gefängnis. Das Schwurgericht am Landgericht Mönchengladbach sprach den Mann nicht nur der fahrlässigen Tötung und Fahrerflucht schuldig, sondern verurteilte ihn vor allem wegen versuchten Verdeckungsmordes.
Im September 2025 hatte der Wassenberger auf der dunklen Kreisstraße 28 durch nicht angepasste Geschwindigkeit einen 23-jährigen Fußgänger erfasst. Das Opfer wurde 20 Meter weit in ein Feld geschleudert und verstarb dort an seinen schweren Verletzungen. Statt Hilfe zu holen, flüchtete der Fahrer und versteckte sein Auto unter einer Plane. Die Eltern des Opfers fanden ihren einzigen Sohn später in der Nacht tot auf. Über Trümmerteile am Tatort kam die Polizei dem Täter auf die Schliche.
Im Zentrum des Urteils stand das eiskalte Verhalten des Angeklagten nach dem Aufprall. „Das Genick hat Ihnen gebrochen, dass Sie abgehauen sind“, fand der Kammervorsitzende Martin Alberring in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Fahrer ahnte, einen Menschen getroffen zu haben. Mit seiner Flucht habe er den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen, einzig um seine Unfallbeteiligung zu vertuschen – juristisch erfüllt dies den Tatbestand des versuchten Verdeckungsmordes. Mit der Fahrerflucht, so Alberring, habe das Unglück seinen Lauf genommen.
Der Richter hoffte am Ende der Verhandlung, dass dem Angeklagten die Tragweite seiner Tat bewusst geworden sei. Eindringlich erinnerte er an den Vater des Opfers, der im Zeugenstand beim Anblick des Täters beinahe zusammengebrochen wäre.
Das Urteil wird in wenigen Tagen rechtskräftig, sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden.
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Heinsberg Magazin
