Wegberg
Am Donnerstag, 29. und 30.Januar ließ die Stadt Wegberg an der Industriestraße umfangreiche Baumfäll- und Rodungsarbeiten durchführen. Offiziell dienten sie der Verkehrssicherheit.
Naturschutzverbände und ehrenamtliche Amphibienschützer kritisieren jedoch Umfang, Zeitpunkt und Ort des Eingriffs scharf. Am 1. Februar 2026 machten sie mit einer Mahnwache auf die aus ihrer Sicht problematischen Folgen aufmerksam.
„Der ein oder andere kennt die ehemaligen Flachsrösten in Wegberg an der Industriestraße, die eine Heimat für die verschiedensten Amphibien geworden sind, in dem kleinen Forstgebiet hatten ebenfalls Fledermäuse ein Quartier bezogen. Nun wurde der Vorwand der Verkehrssicherung genutzt, um massiv in besagtem Forst Bäume zu entnehmen, ohne Rücksicht auf die lokale Tierwelt und unter Einsatz schwerer Maschinen, die nachhaltig die Böden im Gebiet verdichten. Durch fehlende Beschattung der Flachsrösten aufgrund eines unzureichenden Blätterdachs kann davon ausgegangen werden, dass die Biotope zeitweise oder dauerhaft vertrocknen und somit nachhaltig ein für Amphibien wichtiger Lebensraum zerstört wurde.“
So ist es auf der Seite des NABU Wegberg zu lesen.
Der betroffene Bereich ist seit Jahren als Wanderroute für Amphibien bekannt. Seit langem engagieren sich dort zahlreiche Ehrenamtliche: Im Frühjahr und Herbst wird regelmäßig ein Schutzzaun aufgebaut, über einen Zeitraum von rund sechs Wochen werden morgens und abends wandernde Kröten und Molche eingesammelt und sicher über die Straße gebracht. Auch Kinder helfen seit Jahren bei dieser Arbeit mit – oft als Teil von Umweltprojekten oder gemeinsam mit ihren Familien.
Nach Beobachtungen vor Ort beschränkten sich die aktuellen Arbeiten jedoch nicht auf einzelne, als gefährlich eingestufte Bäume, sondern hatten den Charakter einer flächigeren Rodung. Schwere Maschinen kamen zum Einsatz, Boden wurde verdichtet, Unterholz und Laubschichten entfernt – genau jene Strukturen, die Amphibien als Rückzugs- und Überwinterungsräume benötigen. Naturschutzverbände befürchten, dass dabei überwinternde Tiere getötet oder zumindest massiv gestört wurden.
Besonders erschüttert zeigen sich jene Kinder, die sich seit Jahren am Amphibienschutz beteiligen. Eine Ehrenamtliche berichtet: „Die Kinder waren fassungslos. Sie sagten: ,Die haben die Tiere in der Winterstarre plattgemacht.‘“ Für viele von ihnen sei der Anblick der zerstörten Fläche kaum zu begreifen gewesen.
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie lässt sich jungen Menschen Verantwortung und Engagement für Natur- und Artenschutz vermitteln, wenn genau die Bereiche, in denen sie sich über Jahre eingebracht haben, durch kommunale Maßnahmen zerstört werden? „Es ist schwer zu erklären, warum freiwilliger Einsatz so wenig zählt, wenn politische Entscheidungen alles zunichtemachen“, heißt es aus dem Kreis der Ehrenamtlichen.
„Was sendet man den Ehrenamtlern und Kindern mit dieser Aktion für ein Zeichen?“
fragt sich Dani Krekelberg, (Do-it-for-nature Wegberg)
Rechtlich ist die Situation sensibel. Amphibien sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Es ist verboten, sie zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Dazu zählen auch Überwinterungsquartiere. Bereits erhebliche Störungen während empfindlicher Phasen – etwa der Winterruhe oder kurz vor der Wanderzeit – können rechtlich relevant sein. Üblicherweise sind in solchen Fällen artenschutzrechtliche Prüfungen und begleitende Schutzmaßnahmen erforderlich.
Das Ganze fällt unter Parapraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes weil hier Kammmolche nachgewiesen wurden. Wenn im Zuge einer Bauplanung oder eines anderen Vorhabens ein Kamm-Molch (Triturus cristatus) – also eine streng geschützte Amphibienart – nachgewiesen wurde, greift in Deutschland automatisch das artenschutzrechtliche Schutzsystem des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dieser Paragraph legt verbindliche Verbote und Schutzpflichten fest, die bei Vorkommen besonders und streng geschützter Arten wie dem Kammmolch zu beachten sind.
Einfach gesagt- in bloßer Nachweis bedeutet nicht automatisch einen Baustopp, aber er verpflichtet zur Einhaltung der strengen artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG und in vielen Fällen zur Abstimmung mit der Naturschutzbehörde und zur Umsetzung spezifischer Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen. Hier wurde das Vorkommen des Kamm-Molches (streng geschützte Molchart) dokumentiert.
„Wir meckern ja nicht nur, wir machen auch konkrete Vorschläge wie es besser gehen könnte.Es gibt alternative Waldwirtschaftskonzepte, wie es z.B. die Stadt Düsseldorf handhabt. Man kann einzelne Bäume auch kappen, mit Hilfe von sog. Baumkletterer. Da ist es nicht nötig eine Schneise zu schlagen. “
So Birgit Lautenbach, 1. Vorsitzende des NABU Wegberg im Gespräch mit Stadtratsmitglied Thomas Nelsbach (Freie Wähler) Wegberg.
Es gibt alternative Waldwirtschaftskonzepte, wie es z.B. die Stadt Düsseldorf handhabt.
Nelsbach: „Ich höre mir alle Seiten an, damit ich mir auch eine Meinung dazu bilden kann.“
Zur Mahnwache waren Kommunalpolitiker von Die Linke Wegberg und Freie Wähler Wegberg gekommen, die den Termin durch soziale Netzwerke erfahren haben.
Michael Brockers, Amphibienexperte (NABU u. BUND) und viele weitere Teilnehmern der Mahnwache fordern eine Aufklärung und Aufarbeitung der Geschehnisse.
Bislang fehlt jedoch eine öffentliche Stellungnahme der Stadt Wegberg. Unklar bleibt insbesondere, ob der Stadtrat oder ein zuständiger Ausschuss mit dem Eingriff befasst war – oder ob es sich um eine rein verwaltungsinterne Entscheidung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht handelte.
Auch zur Rolle der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg gibt es bislang keine öffentlichen Informationen. Ob eine naturschutzrechtliche Prüfung erfolgt ist, ob Genehmigungen oder Ausnahmen erteilt wurden und ob Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, bleibt offen.
Der Naturschutzbund (NABU) kritisiert das Vorgehen scharf und fordert Transparenz über Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten. Eine Mahnwache machte am Samstag,den 1.Februar 2026 auf den Vorgang aufmerksam.
Der Fall zeigt exemplarisch das Spannungsfeld zwischen Verkehrssicherung und Artenschutz – zwei gesetzliche Aufgaben, die Kommunen gleichermaßen erfüllen müssen. Entscheidend ist jedoch, wie sorgfältig abgewogen wird und ob bekanntes ehrenamtliches Engagement sowie bestehende ökologische Zusammenhänge tatsächlich berücksichtigt werden.
Solange zentrale Fragen unbeantwortet bleiben, steht nicht nur der Eingriff selbst in der Kritik, sondern auch das Signal, das er sendet: an engagierte Bürgerinnen und Bürger – und an eine junge Generation, die lernen soll, dass sich Einsatz für Natur und Umwelt lohnt.
Für die kommende Amphibienwanderung soll bereits am Samstag, 7. Februar 2026, ab 10 Uhr der Schutzzaun an der Industriestraße aufgebaut werden.
Helfende Hände sind willkommen.
Termine:
Samstag, 7.2. 2026 ab 10 h Zaunaufbau, Industriestraße in Wegberg
Quellen:
do-it-for-nature.com
nabu-wegberg.de
Text und Fotos:
Antonia Greco
