Am 18.03.2019 wurde die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt verkündet und ist in weiten Teilen am 19.03.2019 in Kraft getreten.
Die Verordnung beinhaltet unter anderem den sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten deutschen Führerscheine. Notwendig wurde diese Regelung aufgrund der Vorgabe der EU, dass Führerscheindokumente nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt werden dürfen. *
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (z.B. grauer oder rosa Führerschein)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers und der Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
Vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
II. Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind (EU-Kartenführerschein)
(Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite des Kartenführerscheins unter Nr. 4a)
Ausstellungsjahr und der Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033

*Alles Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Wer seine Umtauschfrist verstreichen lässt, riskiert daher ein Verwarngeld.
Es liegt jedoch keine Straftat vor, da die Fahrerlaubnis weiterhin besteht.
Ärgerlich an diesem Vorgehen:
Der Umtausch des „Lappen“ ist natürlich nicht kostenlos und wird aktuell mit 31,60 Euro berechnet.
Im „neuen“ Führerschein gibt es dann auch einige Neuerungen zu bestaunen. So wurde eine Klasse B1 hinzugefügt.
Doch was bedeutet die Fahrerlaubnisklasse B1, die auf der Rückseite des neuen Führerscheindokuments aufgelistet ist?
Die Klasse B1 ist eine rein europäische Fahrerlaubnisklasse. Sie berechtigt den Inhaber zum Führen
vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von max. 15kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 80km/h.
In Deutschland wurde die Klasse B1 nicht eingeführt. Für Fahrzeuge, die in diese Klasse fallen, benötigt man in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse B.
Da seit 2013 in ganz Europa nur noch ein einziges, einheitliches Führerscheindokument gilt, ist die Klasse B1 auch im deutschen Führerschein aufgelistet. Allerdings
wird diese Fahrerlaubnisklasse wird vorwiegend in Frankreich und Italien genutzt.
Weitere Anpassungen gibt es in den Angaben zur früheren Klasse 3 Führerscheinen. Der bleibt in seinem damaligen Umfang soweit bestehen – d.h. man darf auch weiterhin
bis 7,49 Tonnen Fahrzeuge führen und eingeschlossen ist auch die neue B1 Klasse (obwohl es nicht drin steht) – allerdings fallen Gewichtsangaben aus dem Führerschein heraus.
Der nächste Termin steht übrigens kurz bevor.
Der betrifft die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001. Hier sollte der Führerschein bis zum 19.01.2026 umgetauscht sein.
