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Der FDP-Kreisverband Heinsberg begrüßt, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 20. Mai 2025 die am 4. Juli 2024 mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen verabschiedete Änderung des Kommunalwahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Damit ist das oberste Gericht des Landes Nordrhein-Westfalen der schon bei der Verabschiedung der Gesetzesänderung vielfach geäußerten Kritik gefolgt. Der Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass das geänderte Sitzverteilungsverfahren kleinere Parteien systematisch benachteiligt, weil bei mathematischen Aufrundungen die Zusatzsitze ausschließlich den größeren Parteien zufließen. Das neue System nimmt dadurch Abkehr von dem zuvor allgemein als ausgewogen beschriebenen System, bei dem es mehr oder weniger zufallsabhängig war, ob einer Partei „Rundungsglück“ oder „Rundungspech“ zuteilwurde. Damit – so das Gericht – werde ein bestehendes Ungleichgewicht nicht nur nicht beseitigt, sondern sogar verstärkt.

Der Kreisvorsitzende der FDP im Kreis Heinsberg ist über die Entscheidung erfreut. „Es ist sehr erfreulich, dass sich der Verfassungsgerichtshof der Kritik an der Gesetzesänderung, wenn auch nur mit knapper Mehrheit, angeschlossen hat und rechtzeitig vor der Kommunalwahl im September für klare Verhältnisse gesorgt hat. Mit großer Deutlichkeit hat das Gericht zu Ausdruck gebracht hat, dass die Änderung zu einer systematischen nicht gerechtfertigten Benachteiligung kleiner Parteien führt, indem sie Aufrundungsgewinne allein den großen Parteien zuweist. Dies zeigt“, so Wagner weiter, „dass das Gericht die Bedeutung erkannt hat, die gerade im kommunalen Bereich der Vielfalt der verschiedenen vor Ort aktiven Parteien zukommt. Deshalb hat das Gericht auch zutreffend darauf hingewiesen, dass derartige Eingriffe in das bewährte Wahlrecht einer besonderen Rechtfertigung bedürfen und durch die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nicht unbeschränkt ist. Damit ist die Entscheidung zugleich eine Stärkung unseres demokratischen Systems, in dem klargestellt ist, dass das Wahlrecht nicht allein durch politische Erwägungen geändert werden darf.“

Stefan Lenzen, der FDP-Fraktionsvorsitzende im Kreistag erklärt dazu:

„Das Urteil ist ein klares Signal gegen parteitaktische Manipulationen am Wahlrecht. CDU, SPD und Grüne haben versucht, sich mit einer verfassungswidrigen Neuregelung der Sitzverteilung im Kommunalwahlrecht Vorteile zu verschaffen – auf Kosten aller, der politischen Wettbewerber und vor allem der Wählerinnen und Wähler. Damit sind schwarz-rot-grün zu Recht gestoppt worden. Ein Wahlrecht muss über jeden Zweifel erhaben sein. Es darf niemals nach parteipolitischen Interessen zurechtgebogen werden. Die FDP hat von Anfang an deutlich gemacht: Wir stehen für faire Wahlen und eine starke kommunale Demokratie – im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.“

Die FDP wird sich auch weiterhin mit Nachdruck für ein verfassungskonformes, transparentes und gerechtes Wahlrecht einsetzen.

Quelle:
FDP Kreis Heinsberg

 

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