Social Media

Mönchengladbach (ots)

Die Polizei hat gestern Nachmittag, 12. März, das Mobiltelefon eines 23-jährigen Mönchengladbachers sichergestellt. Der Mann war der Polizei wiederholt durch Beiträge in sozialen Netzwerken aufgefallen, die Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzten.

Unter anderem hatte er das Foto eines Mannes veröffentlicht und diesen einer Straftat beschuldigt. Der 23-Jährige hatte weiterhin dazu aufgerufen, ihm den Namen, die Adresse und den Arbeitsplatz des Mannes mitzuteilen.

Die Polizei Mönchengladbach hatte daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts der üblen Nachrede eingeleitet und einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt und vollstreckt.

Die Polizei weist eindringlich darauf hin, dass diese Form eigenmächtigen Vorgehens nicht nur die Arbeit der Ermittlungsbehörden erschwert, sondern auch strafbar sein kann. Der Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich anderer Personen, insbesondere die Veröffentlichung von Bildern oder persönlichen Informationen, kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Öffentliche Fahndungsmaßnahmen obliegen allein den Strafverfolgungsbehörden, nicht Privatpersonen.

Die Polizei ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, verdächtige Beobachtungen stets direkt der Polizei zu melden und nicht eigenmächtig zu handeln. (et)

Quelle:
Polizei Mönchengladbach

 

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