Kreis Heinsberg
Am vergangenen Wochenende war der Zoll im Kreis Heinsberg unterwegs und hat mehrere Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet.
Ziel der Beamten war die Gastronomie die Stichprobenartig kontrolliert wurde.
Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit von Mitarbeitern – oder auch gegen den Mindestlohn wurden von den eingesetzten Beamten festgestellt. Nicht eingehalten wurde auch die Anmeldepflicht der Arbeitgeber die ihre Angestellten VOR der Aufnahme der Arbeit anmelden müssen.
Kontrollen in Restaurantbetrieben und der Gastronomie werden weitergeführt. Am vergangenen Wochenende waren die Zollbeamten vom Hauptzollamt in Aachen unter anderem in Ratheim, Schwanenberg und Oberbruch unterwegs gewesen.
Foto / Bericht
Heinsberg Magazin