Aachen – Freiburg (ots)
Am Donnerstagabend wollte ein 30-jähriger Mann aus Guinea-Bissau mit einem PKW aus Belgien nach Deutschland einreisen.
Im Rahmen der temporären Grenzkontrollen wurde in einer Kontrollstelle an der Bundesautobahn 44, auf dem Rastplatz Königsberg, der 30-Jährige kontrolliert.
Bei der Kontrolle legte er einen nur national gültigen italienischen Ausweis und einen italienischen Aufenthaltstitel vor, der sich nach näherer Inaugenscheinnahme als Totalfälschung herausstellte. Er wurde von den Beamten beschlagnahmt.
Bei einer eingehenden fahndungsmäßigen Überprüfung stellte man zudem noch einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg-Lörrach wegen Ausweismissbrauches fest. Hier musste noch eine Geldstrafe plus Verwaltungskosten in Höhe von 377,- Euro bezahlt werden. Ersatzweise wurde eine 30-tägige Haftstrafe verhängt.
Da er die Geldstrafe bezahlen konnte, blieb ihm die Haftstrafe erspart.
Er wurde wegen der Urkundenfälschung sowie der unerlaubten Einreise zur Anzeige gebracht und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Belgien rückgeführt.
Im weiteren Verlauf des Tages konnten noch 2 Schleusungen aufgedeckt und 7 Personen ohne die benötigten Ausweispiere festgestellt werden. Am Hauptbahnhof Aachen reiste ein 37-jähriger Marokkaner trotz bestehendem Einreiseverbot von Belgien nach Deutschland ein. Er wurde nach erfolgter Anzeigenaufnahme wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zur Anzeige gebracht und nach Belgien rückgeführt.
Quelle:
Bundespolizei