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Krefeld (ots)

Das Hauptzollamt Krefeld hat am 12. November 2024 im Rahmen einer Schwerpunktprüfung die Speditions- und Logistik- sowie die Kurier- und Paketdienstbranche ins Visier genommen. Der Fokus lag seitens des Zolls auf der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie auf der Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sogenannten Leistungsbetrugs. Dazu kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Krefelder Zolls gemeinsam mit der Landespolizei zeitgleich an mehreren Verkehrskontenpunkten in Krefeld, Mönchengladbach und dem Rhein-Kreis Neuss im Rahmen von Standkontrollen den fahrenden Güterverkehr. Der Einsatz wurde auch durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) begleitet.

Insgesamt wurden an dem Tag 159 Personen seitens des Zolls kontrolliert und detailliert zu Ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die erhobenen Daten werden nun weiter ausgewertet und mit den bei den Sozialversicherungen gemeldeten Daten und den Buchführungen der Arbeitgeber abgeglichen.

In mehreren Fällen ergaben sich jedoch auch bereits erste Verstöße:

So lag in neun Fällen der Verdacht auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, in dem die Arbeitsnehmer scheinbar nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren, vor.

In 15 Fällen wurden Sofortmeldeverstöße der Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsaufnahme der angetroffenen Arbeitnehmer festgestellt.

In einem Fall ergab sich der Verdacht auf einen Mindestlohnverstoß.

Gegen zwei Personen wurde ein Strafverfahren aufgrund des Verdachts des sogenannten Leistungsmissbrauchs eingeleitet.

Zwei weitere Personen wurden vorläufig festgenommen, die weder eine gültige Arbeits- noch Aufenthaltsgenehmigung vorweisen konnten. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Nach der Festnahme durch den Zoll wurden diese an die zuständige Ausländerbehörde übergeben.

Darüber hinaus konnte an einer Kontrollstelle in Mönchengladbach eine Person, die bereits per Haftbefehl gesucht wurde, verhaftet werden.

Die Landespolizei, die mit den Polizeibehörden aus Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf, an dem Einsatz beteiligt war, leitete zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Ladungssicherheit ein. Aufgrund von technischen Mängeln wurden zwei Fahrzeuge in Krefeld umgehend stillgelegt. Ein Fahrer stand bei der Kontrolle unter Drogeneinfluss. Gegen Ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Er durfte seine Fahrt nicht weiter fortsetzen. Ebenso wurde einem Fahrer wegen Überladung die Weiterfahrt untersagt.

Meldung der Polizei Mönchengladbach:
https://heinsberg-magazin.de/2024/11/14/moenchengladbach-kontrolltag-im-rahmen-der-europaeischen-aktionswoche-roadpol/

Quelle:
Hauptzollamt Krefeld

By CUH