Aachen (ots)
Am 26.10.24 stellte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen einen 24-jährigen Inder fest, welcher insgesamt fünfzehn Personen nach Deutschland einschleuste.
Mittels Pkw reiste der Fahrer über die Bundesautobahn BAB 44 von Belgien nach Deutschland ein. In dem Fahrzeug, welches für 9 Insassen vorgesehen ist, befanden sich insgesamt -15- geschleuste Personen.
Auf den, mit üblicherweise drei Mitreisenden besetzten Rückbänken, fanden die Beamtinnen und Beamten jeweils fünf Personen vor. Zudem transportierte der junge Mann zwei Personen auf dem Beifahrersitz sowie weitere Personen im Kofferraum des Wagens.
Die ohnehin außerordentlich gefährliche Fahrzeugsituation wurde ferner durch die Fahrweise des Schleusers verstärkt. Er befuhr die Autobahn so schnell, dass es der Streife der Bundespolizei erst einige Kilometer nach erstem Blickkontakt gelang, den Fahrer zum Halt zu bewegen.
Während der polizeilichen Kontrolle stellten die Bundespolizistinnen und -polizisten fest, dass keiner der fünfzehn Mitreisenden ein für den Grenzübertritt gültiges Reisedokument mit sich führte, sodass der Anfangsverdacht des Einschleusens von Ausländern bestätigt wurde.
Der indische Fahrer wurde im weiteren Ermittlungsverlauf der Dienststelle zugeführt und polizeilich vernommen. Parallellaufende Durchsuchungen des Fahrzeugs sowie des Gepäcks führten zum Auffinden diverser Beweismittel. Der Fahrer gab an, dass es sich bei allen fünfzehn Mitreisenden um Freunde handle, welchen er unentgeltlich helfen wollte. Diese Aussage wurde durch die Zeugenvernehmungen der Insassen entkräftet.
Der 24-Jährige wurde durch die Bundespolizei wegen des Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Umständen oder schwerer Gesundheitsgefährdung beanzeigt und festgenommen. Nach der Haftrichtervorführung am Folgetag wurde Haftbefehl gegen den Inder erlassen. Er wurde anschließend der Justizvollzugsanstalt in Aachen zugeführt. Die Ermittlungen dauern weiter an.
Vereinzelte geschleuste Personen wurden nach ausländerrechtlicher Prüfung des Aufenthaltsstatus nach Belgien zurückgewiesen oder zu der zuständigen Ausländerbehörde (u.a. nach Äußerung von Asylgesuchen) weitergeleitet. Die Konsultierung eines Notarztes war glücklicherweise bei keiner der Personen notwendig.
Quelle:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen