Gemeinsame Presseerklärung zur Rheydter Frühkirmes:
Mönchengladbach (ots)
Um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher der Rheydter Frühkirmes vom 10. bis 13. Mai 2024 zu gewährleisten, werden Polizei
und Ordnungsamt an den Kirmestagen die Präsenz in der Rheydter Innenstadt und
auf dem Kirmesgelände verstärken. Ein privater Sicherheitsdienst wird das
Gelände nachts bewachen und auch zu den Öffnungszeiten vor Ort sein.
Außerdem ist an der Kreuzung Gracht/Limitenstraße eine mobile Wache
eingerichtet. Sie ist Anlaufstelle für Kirmesgäste, die zum Beispiel eine
Anzeige erstatten möchten oder die Hilfe der Polizei benötigen, weil sie etwa
einen Angehörigen auf dem Kirmesgelände aus den Augen verloren haben.
Um das Sicherheitsgefühl der Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher zu
stärken, setzt die Polizei zwei mobile Videobeobachtungsanlagen ein. Standorte
der zwei Kamerasysteme werden an der Straße Gracht sowie an der Limitenstraße
sein.
„Mithilfe der Videobeobachtung wollen wir Straftaten auf der Rheydter Kirmes
verhindern und aufklären“, sagt Leitender Polizeidirektor Jörg Schalk.
Über Kameras, die sich auf einem Anhänger in sechs Meter Höhe befinden, werden
die Videobilder in die Einsatzleitstelle der Mönchengladbacher Polizei
übertragen und durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Polizeipräsidiums Mönchengladbach live beobachtet und bewertet. Ziel ist es,
bevorstehende Straftaten frühzeitig zu erkennen und diese zu verhindern, indem
unverzügliche Einsatzkräfte entsendet werden.
Die Videobeobachtung erfolgt nicht durchgängig, sondern ausschließlich zu den
Öffnungszeiten der Kirmes.
Die Aufnahmen werden nach einer Frist von 14 Tagen automatisch gelöscht. Zum
Zwecke der Strafverfolgung dürfen die Videoaufnahmen länger gespeichert werden.
Bestimmte Bereiche – wie zum Beispiel Wohnungen oder Arztpraxen – werden im
Vorfeld geschwärzt bzw. verpixelt.
Die Rechtsgrundlage für die mobile Videobeobachtung ergibt sich aus §15a PolG
NRW. Spezielle Hinweisschilder informieren die Bürgerinnen und Bürger über den
Beginn der Video-Zonen.
Die Rheydter Frühjahrskirmes 2024 ist die erste große Veranstaltung in
Mönchengladbach seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Wie jedes
Jahr ist die Kirmes besonders ein Fest für die Familie, für Kinder und
Jugendliche. Die Stadt Mönchengladbach weist noch einmal darauf hin, dass gemäß
des Gesetzes der Cannabiskonsum in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen auf
der gesamten Kirmes verboten ist. Ordnungsamt und Polizei werden im Rahmen ihrer regulären Streifengänge auf die Einhaltung dieses Verbotes achten.
Quelle:
Polizei Mönchengladbach
Pressestelle