Aachen/Eschweiler (ots)
Am Dienstag (06.02.2024) ist es gleich zu mehreren
Verkehrsunfällen in Aachen und Eschweiler gekommen, bei denen sich
Unfallbeteiligte vom Ort des Geschehens entfernt haben, ohne den anderen
Beteiligten ihre Personalien anzugeben oder auf die Polizei zu warten. Damit
werden die Sachverhalte ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Das
Verkehrskommissariat sucht nun Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den
folgenden Unfällen abgeben können:
Ein E-Scooter-Fahrer, der gestern Morgen gegen 8.13 Uhr den Kreisverkehr an der
Charlottenburger Allee in Aachen nutzte, wurde von einer unbekannten Fahrerin in
einem schwarzen Pkw touchiert und zu Fall gebracht. Der 20-Jährige wurde dabei
leicht verletzt. Die Fahrerin setzte ihre Fahrt kurz nach dem Unfall in Richtung
Schönebergstraße fort.
Wenig später, um kurz vor 10 Uhr, ereignete sich ein Unfall in der
August-Thyssen-Straße in Eschweiler. Der Geschädigte schildert, dass ihm auf dem
Parkplatz „Marktforum“ ein Pkw über den Fuß gefahren sei. Das Auto habe zwar
kurz angehalten und die Beifahrerin sei auch kurz ausgestiegen. Sie habe sich
dann aber, mit dem Hinweis er solle doch besser aufpassen, vom Parkplatz
entfernt. Bei dem Fahrer soll es sich um einen älteren Mann zwischen 60 und 80
Jahren gehandelt haben.
Der dritte Unfall ereignete gegen 21.45 Uhr im Freunder Weg in Aachen. Um ein
Kind aus dem Fahrzeug zu heben, hatte sich die Geschädigte in die geöffnete
Fahrertüre ihres Pkw gestellt und in Richtung Fahrzeug gedreht. Nach Angaben der
Geschädigten habe dann ein schwarzer Audi, der in Richtung Eisenbahnweg
unterwegs war, die Fahrertüre touchiert und sie gegen den Rahmen ihres Fahrzeugs
gedrückt. Dabei wurde sie leicht verletzt. Der Pkw entfernte sich nach dem
Unfall weiter in Richtung Eisenbahnweg.
Hinweise nimmt das Verkehrskommissariat der Aachener Polizei zu Bürozeiten unter
der Rufnummer 0241/9577-42101 entgegen.
Info: Nicht selten sind sich Fahrerinnen und Fahrer nicht darüber im Klaren,
wann man Beteiligte oder Beteiligter eines Unfalls ist und wann nicht. Die
rechtliche Definition dazu findet sich in §34 StVO: „Unfallbeteiligter ist jede
Person, deren Verhalten zum Unfall beigetragen haben kann.“ Dies bedeutet, dass
es gar nicht zwangsläufig zu einem Zusammenstoß mit dem eigenen Fahrzeug
gekommen sein muss. Es bedeutet auch, dass nicht nur der Verursacher als
Unfallbeteiligter gilt. Bei allen Unfallbeteiligten greifen die gesetzlichen
Folgepflichten jedoch unmittelbar. Auch diese sind in §34 StVO zu finden. Wer
diese Pflichten nicht erfüllt, kann sich sogar wegen unterlassener Hilfeleistung
oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort strafbar machen. Im Zweifel sollten Sie
lieber anhalten und sich vergewissern, ob Sie am Unfall beteiligt sein könnten
und ggf. anderen Hilfe leisten.
Quelle:
Polizei Aachen