Bei der Stadt Hückelhoven werden in der Zeit von
Montag, den 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, den 01.03.2024
im Rathaus, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Zimmer 3.10
jeweils
montags bis freitags von 08.00 – 12.30 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 – 16.00 Uhr,
donnerstags von 14.00 – 17.30 Uhr
folgende Bauleitpläne mit dazugehöriger Begründung öffentlich ausgelegt:
Bebauungsplan 8-218-0, Schaufenberg, Bonifatiusweg
Die städtischen Grundstücke 336 und 436 sollen als Siedlungsgebiet für die neue Wohnform „Tiny-Häuser“ entwickelt werden. Der Bebauungsplanentwurf sieht maximal 11 Tiny-Haus Grundstücke vor. Die Größen der Grundstücke variieren zwischen 200-300 m². Durch eine Hauptzuwegung vom Bonifatiusweg aus, soll das Plangebiet erschlossen werden.
61. Änderung des Flächennutzungsplanes, Schaufenberg, Bonifatiusweg
Zur Schaffung des notwendigen Planungsrechts für die Tiny-Haus-Siedlung muss im ersten Schritt der Bauleitplanung die Darstellung des Flächennutzungsplanes von „Gemischte Baufläche“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden.
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Baal, Gewerbegebiet, Krefelder Straße
Die Stadt Hückelhoven besitzt aktuell keine wesentlichen gewerblichen Potenzialflächen. Um auch zukünftig wettbewerbsfähig zu sein und kleinflächige Gewerbegrundstücke vermarkten zu können, soll ein kleines Gewerbegebiet an der B57 im Norden der Ortslage Baal entwickelt werden.
57. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kleingladbach, Schellbergstraße
Die privaten Grundstücksflächen, welche nicht landwirtschaftlich, sondern privat als Gartenfläche bzw. privater Reitplatz genutzt werden, sollen zukünftig mit Wohngebäuden bebaut werden. In dem Areal nördlich der Schellbergstraße ist eine kleinflächige Erweiterung der vorhandenen Wohnbaufläche als städtebauliche Arrondierung sinnvoll.
Quelle:
Stadt Hückelhoven