Trotz immer mehr E-Rezepten in 2024: Rosa Papierrezepte können weiterhin eingelöst werden
Kreis Heinsberg, 03.01.2024
Ab Januar 2024 sind Arztpraxen verpflichtet, E-Rezepte auszustellen. Das elektroni- sche Rezept soll Zeit und Wege sparen, vieles vereinfachen und zum verbindlichen Standard in der Arzneimittelversorgung werden. Die Umstellung auf das E-Rezept be- trifft alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Für Privatversicherte wird die Um- stellung erst im Laufe des Jahres erfolgen. Wichtig: Verordnungen auf den bekannten rosa Papierrezepten sind weiter möglich und können natürlich auch in Zukunft in den Apotheken eingelöst werden.
„Bereits seit zwei Jahren sind die Apotheken im Kreis Heinsberg in der Lage, E-Rezepte einzulösen“, erklärt Jörg Haßiepen, Pressesprecher der Apotheker im Kreis Heinsberg. „Wir sind also bestens vorbereitet und helfen unseren Kunden kompetent beim Um- gang mit dem E-Rezept weiter.“ Letztlich werde sich für den Patienten nicht viel än- dern. „Denn nach einer Arzneimittelverordnung in einer Arztpraxis ist die Apotheke der nächste Schritt, um zügig seine Medikamente zu erhalten – egal, ob ein elektronisches Rezept oder das bekannte rosa Papierrezept ausgestellt wurde“, so Apotheker Haßiepen.
Patienten können sich ab Januar bei einem Arztbesuch bewusst für die für sie persön- lich bequemste Übertragungsmöglichkeit des E-Rezepts entscheiden: per elektroni- scher Gesundheitskarte (eGK), als Papierausdruck des E-Rezepts mit einem QR-Code (Token), der dann in der Apotheke gescannt wird, oder per Smartphone mit entsprechender App.
E-Rezept einfach über die eGK in der Apotheke vor Ort einlösen
„Der bequemste, schnellste und umweltfreundlichste Weg ist das Abrufen des E-Re- zepts über die elektronische Gesundheitskarte“, erläutert Jörg Haßiepen. Beim Einlö- sen des E-Rezepts mit der Gesundheitskarte müssen Versicherte in der Apotheke ihre Karte nur in ein bereitstehendes Kartenlesegerät einstecken.
Ein praktischer Weg ist in vielen Fällen auch der ausgedruckte Token, insbesondere für Menschen, die zu Hause oder in einem Heim gepflegt werden. „Ein wesentlicher Vorteil für jeden Versicherten ist dabei auch, dass im Notfall – sollte die Technik einmal versa- gen – die Apotheke die Informationen lesen kann, ohne auf den zentralen Fachdienst zugreifen zu müssen“, so Haßiepen. Auch der Versicherte kann sofort lesen, was die Arztpraxis verordnet hat.
„Jeder Patient hat immer das Recht, einen ausgedruckten Token in der Praxis zu ver- langen“, betont Apotheker Haßiepen.
Noch eher unbekannt ist die Übertragung per Smartphone und App. Hierfür benötigt der Patient neben einer eGK auch eine PIN für seine elektronische Gesundheitskarte.
Trotz bester Vorbereitung der Arztpraxen und Apotheken auf das E-Rezept können in der Anfangszeit Probleme nicht ausgeschlossen werden. So sind erst im Dezember im- mer wieder Server der Krankenkassen ausgefallen. Dann konnten die E-Rezepte in den Arztpraxen nicht geschrieben werden und der Patient konnte sie weder mit der eGK noch mit dem ausgedruckten Token oder der App einlösen. „Sollte es zu Pannen kom- men, werden wir in jedem Fall gemeinsam mit der jeweiligen Arztpraxis für eine schnelle Versorgung mit dem benötigten Arzneimittel sorgen“, erläutert Apotheker Haßiepen. Und bei größeren Pannen gelte ja weiter das rosa Papierrezept. So bleibe keiner unversorgt.
„Zu allen Fragen der Digitalisierung, insbesondere dem E-Rezept, sind die Teams in den Vor-Ort-Apotheken die richtigen und am einfachsten zu erreichenden Ansprechpart- ner, erklärt Jörg Haßiepen.
Bildunterschrift:
E-Rezept: Einfach und sicher mit der Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen
Quelle:
ABDA