Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.
Für die Stadt Hückelhoven besteht die Verpflichtung bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. Damit wird der Lärmaktionsplan der 3. Stufe fortgeschrieben, der vom Rat der Stadt Hückelhoven am 3. Juli 2019 beschlossen wurde.
Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Hückelhoven. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Im ersten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Hückelhoven auf einer Online-Plattform des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Hückelhoven mitzuteilen.
Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erfolgt eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen im Entwurf des Lärmaktionsplans gesammelt.
Die Beteiligung zum Lärmaktionsplan der Stadt Hückelhoven erfolgt über das Online-Portal „Beteiligung NRW“, der Zugang zur Online-Beteiligung ist über folgenden Link möglich:
https://beteiligung.nrw.de/portal/hueckelhoven/beteiligung/themen/1005090
Die Mitteilung von Hinweisen ist im Zeitraum vom 19. Dezember 2023 bis zum 26. Januar 2024 über den genannten Link freigeschaltet.
Quelle:
Stadtverwaltung Hückelhoven