Social Media

Kreis Heinsberg

In Geilenkirchen-Lindern soll mit „Future Site InWest“ ein 240 Hektar großes nachhaltiges Industrieareal entstehen, womit in NRW neue Maßstäbe gesetzt werden. Auf der Fläche in Geilenkirchen-Lindern sollen sich zahlreiche Unternehmen ansiedeln. Für das Gelingen dieses Vorhabens ist die Schaffung einer guten Verkehrsanbindung zwingend notwendig, die zum einen die umliegenden Ortschaften entlastet und zum anderen das Industriegebiet auf kurzem Wege an das Fernstraßennetz anbindet.

Stefan Lenzen, FDP-Fraktionschef, sagt: „Auch aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine Höherstufung der L 228n OU Lindern, allein der politische Wille des grünen Verkehrsministers fehlt. Das Angebot des Kreises die Planung zu übernehmen, besteht weiterhin. Der Landrat wünscht sich von der eigenen Landesregierung ein klares Bekenntnis, wir fordern es von der CDU-geführten Landesregierung ein.“, macht Lenzen deutlich.

Ralf Derichs, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion, meint: „Je länger wir auf die notwendige Verkehrsanbindung warten müssen, desto mehr wertvolle Zeit verlieren wir bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in unserem Kreis. Deshalb erwarte ich, dass alle politischen Akteure im Kreis nun Druck auf die Landesregierung ausüben.“

Walter Leo Schreinemacher, Fraktionschef der FREIEN WÄHLER Kreis Heinsberg zeigt sich entrüstet: „Wir müssen uns vor Augen halten, das mit einer solchen Haltung der Landesregierung unter Führung der CDU, sich andere Bundesländer, die ebenfalls Industrieflächen entwickeln, die Hände reiben. Die Meinungslosigkeit der Vertreter aus dem Kreis mit Bernd Krückel und Thomas Schnelle ist skandalös. Man kann den Eindruck haben das die in einer Landesregierung in Hessen oder Sachsen sitzen und nicht in NRW. Wir geben leichtsinnig Standortvorteile unter Leitung der GRÜNEN auf!“


Anfrage der Fraktionen von SPD, FDP und FW vom 27.10.2023 gemäß § 12 der Geschäftsordnung:
Verkehrsanbindung für Future Site InWest

Es wird auf die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel als Anlage beigefügte Anfrage der Fraktionen von SPD, FDP und FW gem. § 12 GeschO betr. „Verkehrsanbindung für Future Site InWest“ vom 27.10.2023 verwiesen.

Vorweg weist die Verwaltung darauf hin, dass diese sich bereits seit geraumer Zeit mit der Ver- kehrsanbindung der LEP-VI-Fläche „Future Site InWest“ befasst. So wies der Kreis Heinsberg nicht zuletzt in einem Schreiben vom 12.12.2022 den zuständigen Baulas􏰀räger für Landes- straßen, Straßen.NRW, auf die Bedeutung der L228 und L364 hin, verbunden mit der Bi􏰀e um wohlwollende Prüfung bzgl. Planung und Bau bzw. um Kostenübernahme, sofern der Kreis oder eine Kommune diese Aufgabe übernimmt. Zudem wurde am selben Tag ein Schreiben an die Bezirksregierung Köln gerichtet, das ebenfalls die Erforderlichkeit einer ortslagenfreien Anbin- dung der „Future Site InWest“ deutlich herausstellt.
Im Nachgang eines gemeinsamen Gesprächs mit Frau Ministerin Neubaur, Herrn Minister Krischer und weiteren Vertretern der jeweiligen Ministerien warb Landrat Pusch mit Schreiben vom 21.06.2023 bei Herrn Minister Krischer erneut um Unterstützung und wies darauf hin, dass jegliche Art der Unterstützung und Zusammenarbeit zur Realisierung dieses zukunftsorientierten Großvorhabens benötigt wird.

Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

Frage 1:
Gibt es aus Sicht der Kreisverwaltung Hinderungsgründe für die Landesregierung an der Durch- führung der Linienbestimmung der L 228n?
Antwort:
Aus Sicht der Kreisverwaltung gibt es aktuell keine Hinderungsgründe.

Frage 2:
Spricht aus Sicht des Kreisfachamtes etwas gegen die Höherstufung der L 228n Ortsumgehung Lindern im derzeit gültigen Landesstraßenbedarfsplan?
Antwort:
Aus Sicht des Fachamtes ist eine Höherstufung der L 228n Ortsumgehung Lindern im derzeitigen Landesstraßenbedarfsplan bereits ohne Anbindung von Future Site InWest erforderlich.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat auf aktuelle Nachfrage folgenden Hinweis gegeben:
Da die Maßnahme nur die Dringlichkeit „Stufe 2“ hat, hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW damit keinen vorliegenden Planungsauftrag an der L 228 planerisch tätig zu werden. Damit kann der Landesbetrieb Straßenbau NRW keine Linienbestimmung durchführen.
Die Landesregierung hat ihre klare Priorität auf Erhaltungsmaßnahmen und den Radwegebau gelegt. Um diese Vorhaben umzusetzen, müssen ebenfalls entsprechende Prioritäten bei den personellen und finanziellen Ressourcen gesetzt werden. Vor jedem Verfahrensschritt wird geprüft, ob die benötigten Ressourcen zur Verfügung stehen und das Verfahren mit der nötigen Stringenz betrieben werden kann. Von daher schätzt der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine kurzfristige / sofortige Höherstufung der L 228 im Landesstraßenbedarfsplan für äußerst gering ein. Dieses Thema wäre sinnvollerweise bei der Neuaufstellung des Bedarfsplans zu disku􏰂eren.

Die Fragen 3 – 5 werden aufgrund der Zuständigkeit ebenfalls vom Landesbetrieb Straßenbau NRW beantwortet:

Frage 3:
Wann ist mit dem Abschluss der Umweltverträglichkeitsstudie für den 2. Bauabschnitt der L 364n, Ortsumgehung Hilfarth, zu rechnen?
Antwort:
Ziel ist es, die Umweltverträglichkeitsstudie in der ersten Jahreshälfte 2024 abzuschließen.

Frage 4:
Welche weiteren konkreten Planungsschritte des Planfeststellungsverfahrens sind bereits be-gonnen worden, bzw. werden nach Abschluss der Studie begonnen?
Antwort:
Zurzeit wird die Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie werden später Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen. Das Planfeststellungsverfahren kann frühestens nach Vorliegen des genehmigten Vorentwurfes beantragt werden.

Frage 5:
Wann ist mit einem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und dem Baubeginn für den genannten Abschnitt nach jetzigem Stand zu rechnen?
Antwort:
Nach dem jetzigen, optimistischen Zeitplan wird mit einem Planfeststellungsbeschluss für die L 364n, OU Hilfarth, nicht vor 2028 gerechnet. Ein Baubeginn ist ein Jahr nach Vorliegen der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses vorgesehen.

Frage 6:
Gilt das Angebot des Kreises Heinsberg weiterhin, den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen (Straßen.NRW) bei der Planung gegen Kostenerstattung zu entlasten?
Antwort:
Der Kreis Heinsberg hat zur Beschleunigung der Planung möglicher Erschließungswege ange- boten, die Planung, hier Machbarkeitsstudie zur Linienführung L 228 n sowie ggfs. K 16 n, gegen Kostenerstaltung anzustoßen und die erforderlichen Schritte zum Planfeststellungsverfahren zu übernehmen.
Dieses Angebot gilt weiterhin.

Frage 7:
Laut der Antwort der Landesregierung unterstütze sie das Vorhaben Future Site InWest. Dies sei auch in einem Gespräch u. a. zwischen den kommunalen Vertretern, Frau Ministerin Neu- baur und Herrn Minister Krischer am 18.04.2023 so kommuniziert worden. Der Landrat for- derte im Nachgang ein klares Bekenntnis der Landesregierung.
Wie passt das zusammen?

Antwort:
Die Landesregierung hat mehrfach die Unterstützung zu Future Site InWest bestätigt. Dies zeigt sich auch durch die Gewährung von Fördermitteln zur städtebaulichen Entwicklung. Diese Unterstützung umfasst jedoch nicht den dringenden Wunsch der kommunalen Vertreter als auch der betroffenen Bürger eine konkrete Erschließungsplanung anzustoßen oder zu finanzieren.
Aus Sicht des Kreises Heinsberg ist aber zur Akzeptanz der betroffenen Ortslagen gerade auch die Belastung durch zusätzliche Verkehre in den angrenzenden Ortschaften zu vermeiden und konkrete Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Daher der Wunsch eines klaren Bekenntnisses der Landesregierung, auch die Entlastung der angrenzenden Ortslagen durch die Planung oder Finanzierung der Planungen von Ortsumgehungen zu unterstützen.

Quelle:
SPD, FDP und Freie Wähler
im Kreis Heinsberg

By CUH