Dem Bundestagsabgeordneten für den Kreis Heinsberg, Wilfried Oellers, ist es ein Anliegen, dass der bislang befristete ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für die Gastronomie und Verpflegungsdienstleister beibehalten wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat letzte Woche noch einmal einen Gesetzentwurf zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht. „Dies wurde mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen abgelehnt. Dies stößt bei uns auf Unverständnis. Nach drei Verlustjahren in Folge geht es den heimischen Restaurants und Hotels immer noch schlecht. Deshalb unterstützte ich die Petition gegen Steuererhöhungen für die Gastronomie und Verpflegungsdienstleister“, so MdB Wilfried Oellers.
Der Steuersatz war im Verlauf der Corona-Pandemie vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden, um die pandemiebedingten Verluste der Gastronomie zu mindern.
„7% müssen bleiben. Das ist die zentrale Forderung einer Petition, die aktuell vom Deutschen Bundestag zur Mitzeichnung freigeschaltet worden ist“, informiert der CDU-Bundestagsabgeordnete, der zur Mitzeichnung der Petition aufruft.
MdB Oellers: „Wenn ich mit den Gastronomen in meinem Wahlkreis spreche, wird klar, dass die Krise längst nicht überstanden ist. Viele leiden unter dem deutlich spürbaren Fachkräftemangel und können daher sogar nur verkürzte Öffnungszeiten anbieten.“ Auch die hohen Energiepreise und die Inflation stellen Restaurants und Cafés wirtschaftlich vor enorme Herausforderungen. „Der ermäßigte Umsatzsteuersatz war in den vergangenen Monaten eine echte Hilfe. Die Rücknahme einer Steuerermäßigung ist auch eine Steuererhöhung. Dadurch wird es in der Gastronomie ab 01.01.2024 zu einer massiven Steuermehrbelastung kommen. Die Versprechen des Finanzministers Anfang des Jahres und selbst die großzügigen Wahlversprechen des Kanzlers scheinen längst vergessen.“
Die Petition ist ein weiterer Schritt, um die Steuererhöhung für die Gastronomie doch noch zu verhindern. Es kommt nun darauf an, dass die Petition von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werde: „Wenn die Petition bis zum 10. Oktober das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, muss der Bundestag die Petition öffentlich beraten“, so MdB Oellers.
Die Online-Mitzeichnungen ist im Bundestags-Petitionsforum unter: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_08/_30/Petition_156895.nc.htm möglich.
Quelle:
Büro W. Oellers MdB / CDU