E Scooter
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Viersen-Dülken (ots)

Am vergangenen Freitag fiel einer Streifenwagenbesatzung
des Verkehrsdienstes kurz vor 15.00 Uhr auf der Schulstraße ein E-Scooter auf,
der auf dem Gehweg unterwegs war. Zum einen war er auf der falschen Seite
unterwegs, zum anderen fuhr ein Junge mit auf dem Scooter.

Das Team hielt den
Mann an, um sich die Sache genauer anzuschauen. Denn zum einen dürfen E-Scooter
nicht auf dem Gehweg fahren, zum anderen dürfen weder weitere Personen noch
Gegenstände auf dem Trittbrett mitfahren.

Bei der Kontrolle ergab sich dann der
Verdacht, dass der Fahrer, ein 29-jähriger Dülkener, unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein freiwilliger Vortest war dann auch positiv.
Auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten die Bestimmungen des §24 a des
Straßenverkehrsgesetzes. Als Folge wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen. Die
Einsatzkräfte fertigten zu einen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, zum anderen
auch einen Bericht an das Jugendamt; denn der mitfahrende Junge war der
4-jährige Sohn des Dülkeners. Es droht ein empfindliches Bußgeld von bis zu 3000
Euro. Die Ermittlungen dauern an.

Unser Appell:
Wenn Sie sich einen E-Scooter
anschaffen wollen oder überlegen, ob ein solches Gerät vielleicht ein schönes
Geschenk für Ihr Kind sein kann, machen Sie sich mit den gesetzlichen
Bestimmungen vertraut. Zwei Beispiele seien hier genannt: Zum einen muss ein
E-Scooter versichert sein, zum anderen muss man 14 Jahre alt sein, bevor man
damit losfahren darf. Alles Weitere findet sich in der ‚Verordnung über die
Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr.

Quelle
Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen

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