Aachen (ots)
Zum zweiten Mal innerhalb einer Woche hat es einen Unfall
gegeben, bei dem der Tatverdächtige danach einfach davongefahren ist.
Der erste Unfall passierte am vergangenen Sonntag (13.8.2023) gegen 11.30 Uhr
auf dem Vennbahnweg kurz vor der Gabelung Debyestraße. Nach bisherigen
Erkenntnissen war eine Pedelec-Fahrerin aus Aachen nach einem riskanten
Überholvorgang eines anderen Fahrradfahrers gestürzt. Der unbekannte Mann (etwa
40-50 Jahre alt, 1,65 – 1,75 m groß, athletische Figur, blau-weißes Rennrad),
habe sich noch kurz um die 69-Jährige gekümmert, sei dann aber weggefahren. Die
Frau wurde schwer verletzt und wird zurzeit noch im Krankenhaus behandelt.
Der zweite Unfall geschah gestern Nachmittag (17.8.2023) kurz nach 16 Uhr. Nach
bisherigen Erkenntnissen war ein 57-jähriger Fahrradfahrer auf der
Kalkbergstraße Richtung Eilendorf unterwegs, als ihm in einer Kurve ein
E-Scooter-Fahrer entgegenkam. Daraufhin habe er versucht zu bremsen, doch seine
Bremsen blockierten und er sei von der Straße abgekommen. Danach sei er
gestürzt. Der unbekannte E-Scooter-Fahrer (etwa 20-30 Jahre alt, 1,80 m groß,
lange blonde Haare und schwarz gekleidet) habe noch nach dem verletzten Mann
geschaut, sei dann aber davongefahren. Ein Zeuge half dem schwer verletzten
Fahrradfahrer aus Aachen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht.
Das Verkehrskommissariat der Aachener Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen:
unter anderem wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und gefährlicher
Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall. Zeugen, die Hinweise zur Identität
der Unfallverursacher machen können, werden gebeten, sich tagsüber unter der
Rufnummer 0241-9577 42101 oder außerhalb der Bürozeiten unter 0241-9577 34210 zu
melden.
Infobox: Gerade bei Unfällen, bei denen es nicht zu einem direkten Zusammenstoß
gekommen ist, sind sich einige Verkehrsteilnehmer gar nicht darüber bewusst,
dass sie trotzdem Unfallbeteiligte sein können. Denn Unfallbeteiligter ist jede
Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.
Unabhängig von der Schuldfrage ist man also auch Beteiligter, wenn ein Radfahrer
für jemanden ausweichen muss und dabei zu Fall kommt. Die Regeln des § 34 StVO
greifen dann uneingeschränkt. Andernfalls riskiert man sogar Strafverfahren
wegen unterlassener Hilfeleistung oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Quelle:
Polizei Aachen