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Langerwehe (ots)

Zweiradfahrer haben bekanntlich keine Knautschzone. Dies musste am Samstagmittag der eigentlich lebenserfahrene Fahrer eines
Kleinkraftrads in seine Biografie mit aufnehmen, zu der unrühmlicherweise auch
noch ein Strafverfahren hinzukommt.

Um 12:30 Uhr hatte der 65 Jahre alte Fahrer eines Motorrollers in der Ortschaft
Schlich die Weierstraße befahren. Beim Rechtsabbiegen in die Wiesenstraße geriet
er allerdings selbstverschuldet mit dem Vorderrad gegen den Bordstein und kam zu
Fall. Dabei zog sich der Mann, der bis auf den vor Schlimmerem bewahrenden Helm
keine spezifische Schutzbekleidung für Krad-Fahrer trug, etliche Blessuren am
Körper und seinem Fahrzeug zu.

Passanten kümmerten sich um den auf dem Boden liegenden Verletzten, bis der
Rettungsdienst und die Polizei eintrafen. Im Rahmen der Unfallaufnahme zeigten
sich bei dem 65-Jährigen aus Langerwehe deutliche Ausfallerscheinungen, die
ausweislich des durchgeführten Alkoholtests insbesondere dem Ergebnis von
angezeigten 2,18 Promille (in der Atemluft) zuzuordnen sein dürften. Der
Beschuldigte selbst räumte ein, letztmalig am Vorabend Wodka getrunken zu haben.
Er wurde im Krankenhaus ambulant versorgt; zu Beweiszwecken wurde aber auch die
Entnahme einer Blutprobe angeordnet.

Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an.

Quelle:
Polizei Düren

By CUH