Auf Wunsch von fünf – der insgesamt sechs – Kreisjugendamts-Kommunen hat die Verwaltung in der Kreistagssitzung am 20. Juni eine Änderung der Richtlinien zur Übernahme von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule auf die Tagesordnung gesetzt. Ursächlich hierfür war der Wunsch der Kommunen Waldfeucht, Wassenberg, Gangelt, Selfkant und Übach-Palenberg, zukünftig eigenverantwortlich die Regelung einer Befreiung von OGS-Beiträgen (Offener-Ganztagsschule) entscheiden zuwollen. Mit der Änderung der Richtlinie ist somit in keinster Weise die „Geschwisterkind-Regelung“ vom Tisch, sondern liegt einzig und alleine in der Entscheidung und Verantwortung jeder einzelnen Kommune im Kreisjugendamtsbezirk.
Wieso wurde die Regelung geändert? Eine Auswertung der auf Grundlage der Richtlinien zur Übernahme von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule erfolgten Erstattungen an die Städte und Gemeinden imKreisjugendamtsbezirk Heinsberg hat ergeben, dass eine große Ungerechtigkeit innerhalb der sechs Jugendamts-Kommunen besteht. Ursache hierfür sind die unterschiedlichen OGS-Beiträge (von 30 Euro bis über 200 Euro pro Monat), die unterschiedlichen OGS-Quoten (von 30% bis 80%) und die unterschiedlichen Jugendamtsumlagen in den sechs zugehörigen Kommunen.
Dieser „Flickenteppich“ entsteht dadurch, dass die Kommunen jeweils in Eigenverantwortung die OGS-Beitragssätze in unterschiedlichster Höhe festlegen und ist letztlich systemimmanent.
Im Ergebnis führt die bisherige Richtlinie dazu, dass die Kommunen Waldfeucht, Wassenberg, Gangelt, Selfkant und Übach-Palenberg dazu verpflichtet werden, mit eigenen Mitteln das OGS-Angebot in Wegberg zu finanzieren. Im Grunde genommen finanzieren die Eltern aus Wassenberg, Waldfeucht, Selfkant, Gangelt und Übach-Palenberg die OGS-Befreiung in Wegberg, die eigentlich die Stadt Wegberg selber tragen müsste.
Die Stadt Wegberg ist zu 26% an der Jugendamtsumlage (zur Finanzierung der hiermit verbundenen Aufgaben) beteiligt –bekam aber im Jahr 2022 mehr als 60% der Erstattungen. In Euro „übersetzt“ bedeutet das, von den 470.000 Euro Erstattungen im Jahr 2022 hat Wegberg nur knapp 122.000 Euro über die Jugendamtsumlage „eingezahlt“, bekommt aber 282.000 Euro erstattet.
Dass die Änderung der Richtlinie, die diese Ungerechtigkeit der Vergangenheit beseitigt, nicht automatisch ein Ende der „Geschwisterkind-Regelung“ bedeutet, zeigen die Rückmeldungen aus den Kommunen. Mit Ausnahme von Wegberg gingen alle Kommunen davon aus, eine Übernahme der bisherigen Regelung auf kommunaler Ebene durchsetzen zu können. Es liegt nun an der Stadt Wegberg die Eltern zu entlasten – nicht auf Kosten der anderen Kommunen, sondern mit eigenen Mitteln!