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Heinsberg

Am Donnerstagabend wurden wir zu einem recht ungewöhnlichen Einsatz gerufen. Die Meldung über einen Gasgeruch mit einer hilflosen Person im Rollstuhl setzte eine Vielzahl von Einsatzkräften in Bewegung.

An der gemeldeten Adresse war jedoch weder der Meldende, noch bestand für jemanden vor Ort eine Gefahr. Es handelte sich um eine Strafbare böswillige Alarmierung, welche nach § 145 Abs. 1 StGB (Missbrauch von Notrufen) mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Zudem kommen Kosten für die eingesetzten Einsatzmittel.

Eingesetzte Einheiten:
Löscheinheit Dremmen
Löscheinheit Oberbruch
Freiwillige Feuerwehr Unterbruch
Feuerwehr Heinsberg Löschzug Stadtmitte (Drehleiter)
IuK Heinsberg
Einsatzführungsdienst Feuerwehr Heinsberg
A-Dienst 2 Feuerwehr Heinsberg

Quelle:
Feuerwehr

By CUH