Das Landgericht Mönchengladbach hat die Stadt Hückelhoven aufgefordert, 13 Hauptschöffen und 3 Jugendschöffen für den Landgerichtsbezirk Mönchengladbach sowie 5 Hauptschöffen und 5 Jugendschöffen für das Amtsgericht vorzuschlagen.
Die Vorschlagsliste der Verwaltung muss für die Hauptschöffen 26 Personen und 6 Personen für die Jugendschöffen für den Landgerichtsbezirk und 10 Personen bei den Hauptschöffen und 10 Personen für die Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk umfassen (Bestimmung des Landgerichtes).
In die Vorschlagsliste können Personen aufgenommen werden, die im Stadtgebiet wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Interessentinnen und Interessenten, die bereit sind, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderliche Zeit (10 bis 12 Sitzungen pro Jahr) aufzubringen, werden gebeten, den entsprechenden Bewerbungsvordruck auf der Homepage der Stadt Hückelhoven (www.hueckelhoven.de) unter der Rubrik Bürgerservice/Dienstleistungen/Schöffenamt bzw. Jugendschöffen digital bis zum 30.03.2023 auszufüllen.
Alternativ sind Bewerbungen zu richten:
– für das Hauptschöffenamt per E-Mail an info@hueckelhoven.de, schriftlich an das Hauptamt der Stadt Hückelhoven, Rathausplatz 1, 41836 Hückelhoven oder durch persönliche Vorstellung im Vorzimmer des Hauptamtes, Zimmer 1.02, (Terminabsprachen unter Tel. 02433 82-312 oder -612),
– für das Jugendschöffenamt per E-Mail an info@hueckelhoven.de, schriftlich an das Jugendamt der Stadt Hückelhoven, Rathausplatz 1, 41836 Hückelhoven oder durch persönliche Vorstellung im Vorzimmer des Jugendamtes, Zimmer 1.27, (Terminabsprachen unter Tel. 02433 82-401).
Quelle:
Stadtverwaltung Hückelhoven