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Kreis Heinsberg.

Zur Diskussion um die Räumung von Lützerath nehmen der Kreisvorsitzende der FDP im Kreis Heinsberg, Dr. Klaus Wagner und der Vorsitzende der Kreistagsfraktion, Stefan Lenzen, wir folgt Stellung:

„Klimawandel ist eine der Herausforderungen unserer Zeit, denen wir uns stellen und die wir lösen müssen. Sie steht neben anderen Herausforderungen, wie der Energiesicherung, der Sicherung einer wirtschaftlich gesicherten Zukunft für uns alle und – dies gilt besonders in diesen Zeiten – einer friedlichen Koexistenz der Menschen in der Welt, aber auch bei uns im Kreis.

Wir als Freie Demokraten respektieren das Engagement der Menschen, die friedlich für den Klimaschutz demonstrieren und über den „richtigen“ Weg in die Zukunft zu diskutieren. Im Rahmen des politischen Diskurses ist das Demonstrationsrecht ein hohes, durch unsere Verfassung geschütztes Gut. Aber wenn Polizistinnen und Polizisten mit Flaschen, Steinen, Pyrotechnik und teilweise mit Molotow-Cocktails beworfen werden, ist das ein Angriff auf unseren Rechtsstaat und uns alle. Diejenigen, die meinen, das sei von dem Recht auf Demonstration gedeckt, irren. Das ist schlicht rechtswidrige Gewaltanwendung. Die Täter und Täterinnen sind keine „Aktivisten“, sondern Kriminelle und oft Linksextremisten. Wer sich von den gewalttätigen Demonstranten und Autonomen nicht eindeutig distanziert, deren Straftaten toleriert, macht sich mitverantwortlich für die Gewalt.

 

 

Die Polizistinnen und Polizisten wurden vor Lützerath zur Zielscheibe von Akteuren, die unter dem Vorwand der Klimabewegung in der demonstrierenden Masse Schutz fanden. Die Polizei ist nicht der Prügelknabe für Linksextremisten und Autonome. Gewalttätige und gefährliche Versuche das Dorf und die Abbruchkante zu stürmen haben mit friedlichem Protest nichts gemein. Ebensowenig ist es hinnehmbar, dass die Bevölkerung in den umliegenden Orten sich durch Teile der Aktivisten bedroht fühlt. Wenn nun – auch in Teilen der öffentlichen Diskussion – versucht wird, den polizeilichen Einsatz als unverhältnismäßige Polizeigewalt zu qualifizieren, verkennt mehrere Aspekte: Ursache und Wirkung dürfen nicht verwechselt werden. Die sog. Aktivisten waren verpflichtet, das Gelände zu räumen. Die Rechtsmittel gegen die Allgemeinverfügung des Landrates sind vom Verwaltungsgericht Aachen und vom Oberverwaltungsgericht mit ausführlicher Begründung, auch unter der Würdigung verfassungsrechtlicher Aspekte, zurückgewiesen worden. Damit oblag es der Polizei, den rechtmäßigen Zustand durchzusetzen. Dieser Aufgabe ist sie nachgekommen. Und es obliegt auch den Ordnungskräften, fremdes Eigentum zu schützen. Dazu gehört auch das Gelände, das durch politische Entscheidungen und rechtskräftigen Entscheidungen zum Braunkohleabbau freigegeben ist. Und es muss auch deutlich gesagt werden: Es gehört zum Wesen der Demokratie, dass demokratisch getroffenen Entscheidungen auch – und sei es auch mit Hilfe der Polizei – durchgesetzt werden. Wer meint, dies mit Gewalt verhindern zu dürfen, ist kein Demokrat.“

Quelle;

Dr. Klaus Wagner                          Stefan Lenzen
Kreisvorsitzender                          Fraktionsvorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion

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