Staatsanwaltschaft Krefeld und der Polizei Mönchengladbach und Viersen
St. Tönis (ots)
Die intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Mönchengladbach und die
Untersuchungen der Rechtsmedizin (Obduktion) haben keine Anhaltspunkte für ein
Fremdverschulden am jeweiligen Tod der drei Personen ergeben.
Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf kam nach den
erfolgten Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass keine Person durch
Fremdeinwirkung zu Tode gekommen ist.
Der 69-jährige Mann, die 95-jährige und 63-jährige Frau verstarben zu
unterschiedlichen Zeitpunkten aufgrund innerer Erkrankungen, bei keiner Leiche
wurden todesursächliche Spuren äußerer Einwirkung gefunden.
Die drei Personen lebten nach Zeugenangaben äußerst zurückgezogen und mieden
Sozialkontakte.
Die Untersuchungen zur eindeutigen Identifizierung der Leichen ist noch nicht
abgeschlossen.
Quelle:
Polizei Mönchengladbach