Erkelenz/ Aachen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Donnerstag (5. Januar 2023) einen Eilantrag von Klimaaktivisten gegen das Aufenthaltsverbot in dem Erkelenzer Ortsteil Lützerath abgelehnt und die Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg vom 20. Dezember 2022 bestätigt. Damit hat die rechtliche Grundlage für die anstehende Räumung in Lützerath weiterhin Gültigkeit.
Die Allgemeinverfügung untersagt Personen den Aufenthalt in dem betroffenen Bereich vom 23. Dezember 2022 bis einschließlich 13. Februar 2023. Die Verfügung bietet die Grundlage zur Ergreifung von Räumungsmaßnahmen ab dem 10. Januar 2023.
Das Verwaltungsgericht Aachen begründet seine ablehnende Haltung zum Eilantrag der Klimaaktivisten unter anderem damit, dass das Betreten von Lützerath nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden könne. Dies sei mit der geltenden Rechtsordnung unvereinbar.
Das Gericht sieht die Rechte der Aktivisten durch die Allgemeinverfügung nicht verletzt. Vielmehr liege eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor, da der Tagebaubetreiber dem Aufenthalt auf den in seinem Eigentum stehenden Grundstücken widersprochen habe und ein solcher daher widerrechtlich sei. Da die Identität und Zahl der sich in Lützerath aufhaltenden Personen unbekannt sei, könne der Tagebaubetreiber keinen zivilrechtlichen Rechtsschutz erlangen. Der Kreis Heinsberg habe deshalb zum Schutz privater Rechte Dritter tätig werden dürfen.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Quelle:
Pressestelle des Kreises Heinsberg
Foto:
Ron Weimann