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Seit dem 1. Dezember gilt die Parkscheibenregelung für frei zugängliche Parkbuchten und straßenbegleitende Parkflächen sowie öffentliche Parkplätze in der Erkelenzer Innenstadt. Die Parkgebühren wurden aufgrund eines Beschlusses des Stadtrates vorübergehend ausgesetzt.

Die maximale Parkdauer der bewirtschafteten Parkplätze bleibt von der Änderung unberührt. Je nach Lage gilt im Stadtkern eine Parkdauer von 15 Minuten bis zu drei Stunden. Über die maximal erlaubte Parkdauer steuert die Stadt Erkelenz die Nutzung der Parkflächen. „Alle sollen die Möglichkeit haben, einen Parkplatz in Erkelenz zu finden, deshalb gibt es die zeitlich beschränkte Höchstparkdauer im Stadtkern“, erläutert Anja Minkenberg vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Erkelenz.
Die Einhaltung der Höchstparkdauer wird anhand der Ventilstellung von den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes überprüft, im Falle einer Überschreitung wird ein Verwarngeld vergeben. Die Stadt Erkelenz weist darauf hin, dass auch das Weiterdrehen der Parkscheibe zu einem Bußgeld führt. Je nach Verstoß fällt ein Verwarngeld von 20 Euro bis 40 Euro an. Der bundeseinheitliche Katalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten, in dem die Verwarn- und Bußgelder aufgeführt sind, ist über die Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes einsehbar.

Hintergrund der geänderten Bewirtschaftung der Parkflächen in der Erkelenzer Innenstadt ist die Forderung des Stadtrates, Park-Alternativen während des Abrisses des Parkhauses Ostpromenade und des Neubaus der Mobilstation anzubieten. Außerdem wurden aufgrund des politischen Beschlusses rund 25 weitere Parkplätze auf dem Dr.-Josef-Hahn-Platz, dem Burgparkplatz, geschaffen, um die durch die Baumaßnahme wegfallenden Parkplätze zu kompensieren. Der Abriss des Parkhauses an der Ostpromenade beginnt Anfang 2023.
Die zusätzlichen Parkplätze auf dem Dr.-Josef-Hahn-Platz werden zurückgenommen, wenn die Mobilstation fertiggestellt ist. Dann werden auch die Parkgebühren wieder erhoben.

Quelle: Stadt Erkelenz

By CUH