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Resolution der Grünen im Kreis Heinsberg – L 364n in Hückelhoven darf nicht gebaut werden

Anlässlich der jüngsten Entscheidung des OVG Münster zum Neubau der Landesstraße 364n in Hückelhoven richten sich die Grünen im Kreisverband Heinsberg, im Kreistag Heinsberg und im Ortsverband Hückelhoven in einem offenen Brief mit folgendem Schreiben an den Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW, Oliver Krischer:

Sehr geehrter Herr Minister,

am 21.11.2022 hat das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) nach mündlicher Verhandlung in zweiter Instanz entschieden, dass der bereits im Jahr 2004 festgestellte Plan zum Neubau der Landesstraße 364 (L364n) außer Kraft getreten und damit nicht zu realisieren ist. Mit dem Straßenbau wurde nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen 5-Jahresfrist begonnen, siehe § 75 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW, sodass keine rechtliche Grundlage für den Bau der L364n mehr besteht.

Geklagt hatte der Landwirt Jürgen Greven, unterstützt durch drei weitere Hückelhovener Landwirte und die Interessengemeinschaft für den Erhalt des Hückelhovener Junkerberges, heute organisiert im Verein der Freunde und Förderer des Natur- und Landschaftsschutzes Hückelhoven e.V.
Der Kläger ist Eigentümer und Pächter von Flächen, die für den Neubau der L 364n benötigt werden.

Die Feststellungsklage des Landwirts richtete sich gegen den Verbrauch von rund 32 Hektar wertvoller Ackerfläche für den Neubau einer 3,2 Kilometer kurzen Straße, die in Hückelhoven hinter der dortigen Feuerwache auf die Rheinstraße münden würde. Eine Sicherung der Ackerflächen ist mit dem Urteil des OVG Münster, das überhaupt nur durch eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des VG Aachen erreicht werden konnte, nun gelungen. Insbesondere das letzte zusammenhängende Waldstück Hückelhovens, der sogenannte Junkerbergwald, der durch den Straßenneubau in ganz erheblichem Umfang zerschnitten worden wäre, konnte so ebenfalls erhalten und geschützt werden.

Die nun ergangene Entscheidung des OVG Münster setzt sich inhaltlich nicht mit der damaligen Planfeststellung auseinander. Festgestellt wurde allerdings, dass es nach Entfaltung der Rechtskraft der Planfeststellung binnen der gesetzlichen 5-Jahresfrist keinen Baubeginn gegeben hat. Somit war der Klage der Landwirte stattzugeben und das Bauvorhaben zum Neubau der L 364n im Stadtgebiet Hückelhoven kann nicht planmäßig realisiert werden.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Entscheidung, bundesweit vergleichbare Rechtsprechung besteht bisher nicht, hat das OVG Münster die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zugelassen.

Vor diesem Hintergrund vertreten wir die folgende Ansicht:

Die betroffenen Acker- und Waldflächen dürfen aus Umwelt- und Klimaschutzgründen auch in Zukunft nicht für den Bau der verzichtbaren L364n verwendet werden. Der Kreis Heinsberg hat bereits große Flächen durch die Braunkohleförderung verloren und ist nach Herford der waldärmste Landkreis in NRW. Durch den Bau der L 364n würde eine 80 Meter breite Schneise durch eines der wenigen Waldgebiete in Hückelhoven geschlagen. Der Straßenverkehr im Kreisgebiet muss jedoch perspektivisch ohne größere Straßenneubauten auskommen, die mit den landesweiten Zielen zur Begrenzung der Flächenversiegelung überdies schwerlich in Übereinstimmung zu bringen sind. Hier sind gerade auch im Hinblick auf den Klimaschutz andere Konzepte gefragt, um den Herausforderungen der Mobilität von Menschen und Gütern zu begegnen. Darüber hinaus soll die Fortführung der Straße östlich von Hilfarth über die Rur führen und damit ein wichtiges Biotop teilweise zerstören. Diese Rurquerung bedeutet nicht nur eine extreme ökologische Belastung der Rurauen, sondern ist auch mit einer hohen finanziellen Belastung der Stadt Hückelhoven und des Landes verbunden.
Auch die Notwendigkeit einer Anbindung an die LEP-Fläche „FUTURE SITE InWEST“ kann kein Argument sein, da bei der Aufstellung des LEP bereits Vorschläge für Alternativen aufgezeigt wurden, die den Bau der L364n entbehrlich machen.
Aus den genannten Gründen gibt es in der Stadt Hückelhoven und darüber hinaus ein breites zivilgesellschaftliches Engagement zur Erhaltung der wertvollen Wald- und Ackerflächen, so dass nicht nur Partikularinteressen betroffen sind. Eine nachhaltige Zukunft für die Stadt Hückelhoven und damit für den Kreis Heinsberg erscheint uns mit dem geplanten Bau der L364n kaum vereinbar.

Daher richten wir folgenden dringenden Appell an Sie und die neue Landesregierung:

Wir bitten die Landesregierung, Planungen von vorgestern, die vordringlichen Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes deutlich widersprechen, nicht wieder aufzurollen und auf Einlegung der Revision beim BVerwG zu verzichten.

Über eine schriftliche Rückmeldung würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ruth Seidl (Sprecherin des Kreisverbandes Heinsberg)
Ulrich Horst (Umweltpolitischer Sprecher der Kreistagsfraktion Heinsberg)
Jörg van den Dolder (Sprecher der Kreistagsfraktion Heinsberg)
Dr. Hubert Minkenberg (Fraktionssprecher der Grünen in Hückelhoven)

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