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Erkelenz

Ab dem 1. Dezember werden die Parkgebühren öffentlicher Parkplätze in der ErkelenzerInnenstadt vorübergehend ausgesetzt. Grund ist ein Beschluss des Stadtrats, der Park-Alternativenwährend des Abrisses des Parkhauses Ostpromenade und des Neubaus der Mobilstation gefordert hatte. Die Flächen werden weiterhin durch Parkscheiben bewirtschaftet, die Parkdauer bleibt befristet.

 

Für frei zugängliche Parkbuchten und straßenbegleitende Parkflächen sowie öffentliche Parkplätze gilt ab dem 1. Dezember 2022 die Parkscheibenregelung. Die maximale Parkdauer der bewirtschafteten Parkplätze bleibt von der Änderung unberührt. „Der Parkschein wird durch die Parkscheibe ersetzt, alles andere bleibt unverändert“, betont Anja Minkenberg vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Erkelenz. Je nach Lage gilt im Stadtkern eine Parkdauer von 15 Minuten bis zu drei Stunden, über den Park-Zeitraum steuert die Stadt Erkelenz die Nutzung der Parkflächen.

Darüber hinaus wurden aufgrund des politischen Beschlusses rund 25 weitere Parkplätze auf dem Dr.-Josef-Hahn-Platz, dem Burgparkplatz, geschaffen, um die durch die Baumaßnahme wegfallenden Parkplätze zu kompensieren. Der Abriss des Parkhauses an der Ostpromenade beginnt Anfang 2023.

Die zusätzlichen Parkplätze auf dem Dr.-Josef-Hahn-Platz werden zurückgenommen, wenn die Mobilstation fertiggestellt ist. Dann werden auch die Parkgebühren wieder erhoben.

Rund 300.000 Euro Parkgebühren erhält die Stadt Erkelenz jährlich, Ausnahmen sind Corona-bedingte Mindereinnahmen in den vergangenen zwei Jahren. Die Gebühren werden unter anderem genutzt, um die Parkplätze instand zu halten. Somit zahlen bei der Stadt Erkelenz diejenigen für die Instandhaltung, die die Parkflächen nutzen. In 2023 werden die Instandhaltungsarbeiten durch den allgemeinen Haushalt finanziert.

Quelle: Stadt Erkelenz

By CUH