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Hückelhoven

Der Kampf um den Erhalt des Junkerberg und damit auch der Erhalt des Junkerwald scheint gesichert. Die L364n – die Ortsumgehung Hückelhoven darf nicht gebaut werden. Der im Jahr 2004 festgestellte Plan zum Neubau der Landstrasse 364 ist außer Kraft getreten, da nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von fünf Jahren mit dem Bau begonnen wurde.

Das teilte das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster mit, und dieses Urteil dürfte für viele Menschen in Hückelhoven und Doveren eine verfrühtes Weihnachtsgeschenk sein. Diese Menschen haben sich von Beginn an dem Neubau der etwa 3,2 Kilometer langen Ortsumgehung in den Weg gestellt. Das Vorhaben ist – mit der Ausnahme eines im Jahr 2018 gebauten. Kreisverkehres an der Autobahnanschlussstelle Hückelhoven Ost bis dato nicht verwirklicht worden.

So heißt es nun für viele Menschen am und um Junkerberg und Wald: Junki bleibt.

Allerdings ist es nicht unbedingt als Erfolg der demonstrierenden Menschen zurückzuführen. Liest man im Urteil genauer nach wird schnell Erkennbar das man von Seiten des Landes NRW versäumt hat, rechtzeitig, neue Fristen einzureichen.

Bericht: U. Heldens

By CUH