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Kurzfristige Energiesparmaßnahmen

Wassenberg

Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen ruft die Bundesregierung unter anderem dazu auf, in bestimmten Bereichen auf Beleuchtungen zu verzichten. In Umsetzung dieser Verordnung sowie in Kooperation mit dem Netzbetreiber NEW nimmt die Stadt Wassenberg die Abschaltung verschiedener Beleuchtungen vor. Hiervon betroffen sind zum Beispiel Anstrahlungseinrichtungen am Bergfried, Bodenbestrahlungen beispielsweise von Bäumen oder Mauerwerken und weitere Illuminationen wie am Roßtor und in weiteren Ortsteilen.

Nicht von diesen Einsparmaßnahmen betroffen sein werden Straßenlaternen, die zu einem überwiegenden Teil ohnehin bereits auf LED umgerüstet wurden und weiterhin werden. Gleiches gilt aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für die Beleuchtung von sonstigen Wegen und Plätzen.
Weitere Maßnahmen können gegebenenfalls notwendig werden, erfolgen jedoch in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen. Insbesondere ist derzeit nicht beabsichtigt, Sporteinrichtungen zu schließen, nachdem es während der Corona-Zeit bereits zu zahlreichen Einschränkungen vor allem für sportliche Betätigungen und Vereinsaktivitäten gekommen war.

Quelle:
Stadt Wassenberg

By CUH